Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der
räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ändert sich
geringfügig gegenüber dem Aufstellungsbeschluss. Er umfasst die Flurstücke
20/1, 22/2, 24/5, 26/1, 26/3, 27/1 und 55/2 (teilweise) der Flur 30 der
Gemarkung Stralsund. Die Smiterlowstraße die mit den Flurstücken 55/2
(teilweise), 61/1 (teilweise), 62/1, 63/1 sowie 65/1 Bestandteil des
rechtskräftigen Bebauungsplanes ist, wird nun mit einem 1,0 breiten Streifen an
der östlichen Straßenseite in den Geltungsbereich der 1. Änderung einbezogen.
Ebenso wird der gesamte Gartenbereich mit in die 1. Änderung einbezogen.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 der
Hansestadt Stralsund „Östlich der Smiterlowstraße“ in der vorliegenden Fassung vom April 2021,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B)
und den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung werden gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen