Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000, soll für die beiden insgesamt ca. 1,7 ha großen Weißflächen im Stadtgebiet Lüssower Berg ergänzt werden. Ziel ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche.
2. Der Beschluss zur Einleitung des Ergänzungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Entwurf der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes um die Weißflächen im Stadtgebiet Lüssower Berg der Hansestadt Stralsund in der Fassung vom März 2021 sowie die Begründung zur 2. Flächennutzungsplanergänzung vom März 2021 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen