Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtteil Knieper West gelegene Plangebiet des ehemaligen
Heizwerkes und des ehemaligen Plattenwerkes soll ein Bebauungsplan gemäß § 2
Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Das ca. 5,3 ha große Plangebiet umfasst in der
Gemarkung Stralsund Flur 61 die Flurstücke 6, 7/1, 10/1, 10/2, 11/4, 11/5,
11/6, 11/7, 11/8, 11/9, 11/10, 11/11, 11/12, 11/13, 12/6 sowie 5, 13 und 16/3
anteilig.
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Urbanen Gebietes mit
Gemeindezentrum (Stadtteil- und Begegnungszentrum), einer Kindertagesstätte,
einer Schule mit Hort, einer Turnhalle mit Sportplatz und Wohnbebauung.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Buxbaum geht davon aus, dass an dem Standort eine freie Schule errichtet werden soll und erkundigt sich, ob diesbezüglich schon eine Antragstellung erfolgt ist. Darüber hinaus interessiert ihn, warum keine staatliche Schule gebaut wird.
Frau Dr. Gelinek teilt mit, dass eine Interessenbekundung einer freien Schule vorliegt. Die Planung staatlicher Schulen obliegt dem Schulamt, entsprechend des Bedarfes. Dahingehend hat die Gemeinde wenig Einflussmöglichkeiten.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Paul die Vorlage B 0021/2021 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen