Frau Döring berichtet, dass aus Sicht des zur Sitzung verhinderten Ausschussmitglieds Herrn Döring weiterhin Diskrepanzen bezüglich der Thematik bestehen und dieser erfragt, ob seitens der Verwaltung Klarstellungen getroffen werden können.

 

Herr Kobsch geht auf den bestehenden Konflikt zwischen Bundesmeldegesetz und Bundeskleingartengesetz ein. Die Anmeldung eines Wohnsitzes durch die Meldebehörde stellt jedoch keine Legitimation für das Dauerwohnen dar.

Es wurde vereinbart, dass zunächst die Vorstände der Kleingartenvereine versuchen, die Problematik selbst zu klären. Als letztes Mittel könnte die Bauaufsicht im Wege einer Ordnungsverfügung tätig werden.

 

Frau Haasch von der Bauaufsicht bittet um konkrete Informationen zu dem zur Debatte stehenden Einzelfall. Zunächst wäre zu klären, ob das Melderecht ordnungsgemäß ausgeübt wurde. Problematisch wäre der Sachverhalt, wenn kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht. Daher sind vor einer Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht, die Möglichkeiten aus dem Melderecht oder dem Sozialrecht sowie aus dem sozialen/familiären Umfeld des Betroffenen zu eruieren.

 

Frau Döring und Frau Haasch verständigen sich, dass Herr Döring zur Klärung von Einzelheiten Kontakt mit der Bauaufsicht aufnimmt.

 

Die Informationen und Abstimmungen werden zur Kenntnis genommen.