Herr Kinder geht auf den vorliegenden Antrag ein.

 

Herr Bogusch führt aus, dass es grundsätzlich gut vorstellbar und möglich ist, eine Boulderwand im Bereich des Strandbades zu errichten. Die Sanierung des Strandbades hat bereits begonnen. Die Planung sieht neben der Erneuerung der Spundwand auch einen kleinen Fitnessbereich vor, welcher am südlichen Ende des Strandbades entstehen wird. Dieser kann um eine Boulderwand erweitert werden. Herr Bogusch erklärt weiter, dass, wenn die maximale Tritthöhe der Wand bei 2m liegt und der höchste Griff nicht höher als 3m ist, die Boulderwand noch unter die Kategorie „Spielgerät“ fallen würde und ohne Aufsicht und Sicherung genutzt werden könnte. Die Kosten für eine solche Wand beginnen ab 20 TEUR.

Herr Bogusch betont, dass eine Realisierung nicht im Zusammenhang mit der Sanierung des Strandbades erfolgen wird, da der Zuwendungsbescheid bereits vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Insofern ist zu prüfen, inwieweit es möglich ist, eine Boulderwand zu finanzieren.

 

Herr Schröder erkundigt sich nach den Unterhaltungskosten für die Boulderwand. Da es sich bei der Einhaltung der genannten Maße um ein Spielgerät handelt, ist nur eine regelmäßige Überprüfung durch den TÜV notwendig.

 

Herr Kinder bedauert, dass die Boulderwand nicht bereits im laufenden Projekt umgesetzt wird.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, den Antrag als erledigt zu betrachten, da die Umsetzung geprüft wurde und das Vorhaben in die Prioritätenliste aufgenommen worden ist.

 

Herr Klingschat regt an darüber zu diskutieren, ob eine Boulderwand in den von Herrn Bogusch beschriebenen Ausmaßen ausreichend ist oder ob über die Errichtung einer größeren Kletterwand an anderer Stelle nachgedacht werden sollte.

 

Herr Bogusch teilt mit, dass von Seiten der Verwaltung vorrangig die vorgestellte Variante geprüft worden ist. Eine größere Boulderwand bedeutet Absicherung und Aufsicht durch weitere Personen. Außerdem weist er auf die deutlich höheren Kosten hin.  

 

Auf Nachfrage von Herrn Göbel bezüglich der Länge einer Boulderwand im Kostenrahmen von 20 TEUR teilt Herr Bogusch mit, dass diese ca. 6,20m beträgt.

 

Herr Kinder weist darauf hin, dass das Strandbad mit dem Sportbereich für alle zugänglich sein soll, bei der Errichtung einer alpinen Boulderwand müsste ein Ort gewählt werden, der entsprechend gesichert werden könnte.

 

Herr Bogusch betont, dass es sich trotz der Kategorisierung „Spielgerät“ um eine entsprechend hochwertige Kletterwand handeln würde.

 

Herr Philippen spricht sich dafür aus, den Vorschlag der Verwaltung anzunehmen. Von Seiten der Verwaltung sollte geschaut werden, ob es Fördermöglichkeiten für dieses Projekt gibt.

 

Herr Kinder bittet um Abstimmung, ob der vorliegende Antrag aus Sicht des Sportausschusses als erledigt betrachtet werden kann.

 

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert.

 

 

 


Abstimmung:    5 Zustimmungen             1 Gegenstimme 2 Stimmenthaltungen