Herr Bogusch weist neben dem vorliegenden Antrag auf einen Beschluss der Bürgerschaft hin, demnach geprüft werden soll, inwieweit die Sondernutzung ausgeweitet und auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Freisitzflächen bzw. Handelsflächen verzichtet werden kann.

 

Bezogen auf den Erlass von Sondernutzungsgebühren für 2021 weist Herr Bogusch auf den Haushaltsbeschluss in der letzten Bürgerschaftssitzung hin.

 

Die Beschlussvorlage für die Änderung der Straßensondernutzungsgebührensatzung wird derzeit erarbeitet und nach Beratung in den Fachausschüssen in die Bürgerschaft eingebracht.

 

Zur Ausdehnung der Sondernutzungsflächen erklärt Herr Bogusch, dass die Verwaltung dem Anliegen positiv gegenübersteht. Es sind allerdings einige Restriktionen zu beachten. So sind Gehwege, Verkehrs- und Fahrbahnflächen an bestimmten Stellen freizuhalten. Hinzu kommen Rettungswege, die zwingend freizuhalten sind. In der Altstadt ist es zusätzlich untersagt, die verlegten Granitplatten als Sondernutzungsfläche in Anspruch zu nehmen, da diese einer barrierefreien Fortbewegung dienen sollen.

Aus Sicht der Verwaltung wird die Möglichkeit gesehen, die Sondernutzungsflächen weiter als auf die eigene Geschäftslage auszudehnen, wenn die Betroffenen dem zustimmen.

Ebenso müssen Vorgaben aus dem Arbeitsschutz berücksichtigt werden.

 

Anfang des Jahres hat die Hansestadt Händler aufgerufen, Anträge auf Ausweitung der Sondernutzung einzureichen, wenn die Corona-Pandemie Öffnungen zulässt, um so Verluste ausgleichen zu können. Erste Anfragen und Anträge hierzu sind bereits eingegangen.

 

Herr Bauschke schlägt vor, erneut zu beraten, wenn die entsprechende Beschlussvorlage vorliegt und den Antrag AN 0021/2014 für erledigt zu erklären.

 

Die Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert.