Sitzung: 13.04.2021 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN 0153/2020
Herr Bogusch
verweist auf den vorliegenden Antrag. Er erläutert, dass mit der Sanierung des
Strandbades begonnen wurde. Die Neugestaltung des Strandbades beinhaltet die
Errichtung eines Fitnessbereiches am südlichen Ende. In dem Vorhaben
„Freizeitbereich Sundpromenade“ wurde eine Boulderwand bisher nicht
berücksichtigt. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, den geplanten Bereich mit
einer solchen Wand zu ergänzen.
Da bereits
ein Fördermittelbescheid vorliegt, kann das Vorhaben nur unter sehr schwierigen
Bedingungen noch mit aufgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, die Boulderwand in den
Haushalt 2022 einzuplanen und daraufhin zu versuchen, Fördermittel zu
akquirieren.
Herr Winter
erkundigt sich, wer für die Sicherheit an der Boulderwand Sorge trägt. Dazu
führt Herr Bogusch aus, dass die aufgestellte Wand als Spielgerät gilt und
keine entsprechenden Kontrollen nötig sind. Es sind bestimmte Maße einzuhalten,
so darf der höchste Griff maximal in einer Höhe von 3 Meter angebracht sein. Es
ist ein Fallschutz aber keine Sicherung oder Aufsicht einer zusätzlichen Person
nötig.
Die Kosten
für eine einfache Boulderwand belaufen sich auf 20.000 €.
Der
Ausschussvorsitzende fasst die Ausführungen von Herrn Bogusch zusammen und
bittet die Mitglieder des Ausschusses um Abstimmung, ob der Vorschlag der
Verwaltung zum vorliegenden Antrag zur weiteren Verfahrensweise bewilligt wird.
Der
Präsident der Bürgerschaft wird über das Beratungsergebnis informiert.
Abstimmung: 7 Zustimmungen 1 Gegenstimme 1 Stimmenthaltung