Herr Bogusch verweist auf den vorliegenden Antrag. Er erläutert, dass mit der Sanierung des Strandbades begonnen wurde. Die Neugestaltung des Strandbades beinhaltet die Errichtung eines Fitnessbereiches am südlichen Ende. In dem Vorhaben „Freizeitbereich Sundpromenade“ wurde eine Boulderwand bisher nicht berücksichtigt. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, den geplanten Bereich mit einer solchen Wand zu ergänzen.

 

Da bereits ein Fördermittelbescheid vorliegt, kann das Vorhaben nur unter sehr schwierigen Bedingungen noch mit aufgenommen werden.  Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, die Boulderwand in den Haushalt 2022 einzuplanen und daraufhin zu versuchen, Fördermittel zu akquirieren.

 

Herr Winter erkundigt sich, wer für die Sicherheit an der Boulderwand Sorge trägt. Dazu führt Herr Bogusch aus, dass die aufgestellte Wand als Spielgerät gilt und keine entsprechenden Kontrollen nötig sind. Es sind bestimmte Maße einzuhalten, so darf der höchste Griff maximal in einer Höhe von 3 Meter angebracht sein. Es ist ein Fallschutz aber keine Sicherung oder Aufsicht einer zusätzlichen Person nötig.

 

Die Kosten für eine einfache Boulderwand belaufen sich auf 20.000 €.

 

Der Ausschussvorsitzende fasst die Ausführungen von Herrn Bogusch zusammen und bittet die Mitglieder des Ausschusses um Abstimmung, ob der Vorschlag der Verwaltung zum vorliegenden Antrag zur weiteren Verfahrensweise bewilligt wird.

 

Der Präsident der Bürgerschaft wird über das Beratungsergebnis informiert.

 

 

 


Abstimmung:                    7 Zustimmungen             1 Gegenstimme 1 Stimmenthaltung