Herr Bogusch erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung keine Möglichkeit besteht, die Boulderwand in das Projekt bzw. die Förderung für den „Freizeitbereich Sundpromenade“ zu integrieren. Dennoch besteht die Möglichkeit, im Bereich des Fitnessparcours zusätzlich eine Boulderwand zu errichten. Hierzu ist im Vorfeld die Finanzierung und Realisierung abzustimmen. Rechtlich würde eine Boulderwand als Spielgerät gelten und den entsprechenden Kontrollen unterliegen. Um die Wand ohne Sicherung und Aufsicht nutzen zu können, dürfte sich der oberste Griff in einer maximalen Höhe von 3m befinden.

Die Kosten für eine solche Boulderwand beginnen bei 20.000 €. Die Boulderwand wurde auch in die Prioritätenlisten für die Sportstättenentwicklungsplanung aufgenommen.

 

Herr Suhr erkundigt sich, ob geprüft worden ist, ob die Errichtung eine Boulderwand in das Projekt „Sundpromenade“ hätte mit aufgenommen werden können.

Dazu erklärt der Abteilungsleiter, dass es sich bei dem Projekt „Freizeitbereich Sundpromenade“ um ein sehr komplexes Vorhaben handelt, bei dem viele Gespräche über ein Jahr nötig waren, um die entsprechende Förderung zu erhalten. Aufgrund dessen wurde entschieden, dass Projekt nicht wieder aufzumachen. Allerdings ist es möglich, in Bezug auf die Boulderwand nach einer anderen Fördermöglichkeit zu schauen.

Da die Sportstättenentwicklungsplanung im Zuständigkeitsbereich von Amt 70 liegt, kann Herr Bogusch nicht sagen, ob für das Projekt bereits Fördermittel beantragt worden sind.

 

Herr Buxbaum fragt, ob geplant ist, die Boulderwand zu beleuchten, um sie auch in der Dämmerung nutzen zu können. Herr Bogusch erklärt, dass keine extra Ausleuchtung des Fitnessparcours vorgesehen ist, die Platzfläche in der Nähe aber beleuchtet wird.

 

Der Ausschuss nimmt das Prüfergebnis zur Kenntnis.

 

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert.

 

Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt.