Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bogusch schildert die Ausgangssituation. Durch den vor der Fußgängerzone haltenden Lieferverkehr werden die Ausfahrten blockiert. Die Fragestellung war, ob durch eine Verlegung der Fußgängerzone Aufstellfläche für den Lieferverkehr geschaffen werden kann. In Bezug auf die Straßenwidmung und die baulichen Veränderungen für eine Verlegung der Fußgängerzone sieht Herr Bogusch keine Probleme. Problematisch sind die vorhandenen Fahrbahnbreiten. Im Bereich der Filterstraße beträgt die Fahrbahnbreite 4m bis max. 4,50m. Die Straßenverkehrsordnung sagt, dass das Halten und Parken an Engstellen (Restfahrbahnbreite von 3m) nicht zulässig ist. Damit ist es nicht möglich, eine Ladezone einzurichten.

 

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen

 

Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt.