Sitzung: 24.03.2021 Ausschuss für Sicherheit und Ordnung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN 0063/2020
Herr Tanschus erinnert an den Beschluss der Bürgerschaft vom März 2020, zu dem das Prüfergebnis nunmehr zur Kenntnis gegeben wird.
Dem Prüfauftrag vorangegangen ist ein Beschluss im Januar 2020 zur Einführung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund. Die Satzung regelt Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger sowie die pauschale Entschädigung für die Teilnahme an Einsätzen. Höhere Beträge sind aufgrund der Gesetzeslage jedoch nicht möglich.
Der Brandschutz ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe und wird in der Hansestadt Stralsund durch die Berufsfeuerwehr und durch die Freiwillige Feuerwehr wahrgenommen.
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr üben die Tätigkeit im Ehrenamt aus, was neben dem vorhandenen Engagement eine entsprechende Motivation bedingt.
Herr Tanschus erläutert, dass mit Blick auf Personalstärke und Durchschnittsalter eine gute Basis gegeben ist. Die Beibehaltung dieses Status erfordert aus Sicht von Herrn Tanschus, entsprechende Angebote zu unterbreiten, die das Ehrenamt attraktiv machen.
Nach Rücksprache mit dem Wehrvorstand und der Verwaltung werden entsprechende Maßnahmen im Kontext vorgeschlagen, unter anderem die Ausweitung der Sporthallenzeiten, die Möglichkeit der Würdigung langjähriger Tätigkeiten mit Jubiläumsprämien entsprechend einer noch zu beschließenden Satzung, gezielte Mitgliederwerbung, die Kostenübernahme von Trainingsprogrammen oder der Anspruch auf die Landesehrenamtskarte für die Kameradinnen und Kameraden.
Frau von Allwörden begrüßt die Vorschläge und betont, dass damit das Ehrenamt wie ein solches gewürdigt wird. Als wichtig erachtet sie, dass auch zukünftig großer Wert auf die Nachwuchsarbeit gelegt wird und sie regt an, die Thematik regelmäßig im Ausschuss zu behandeln.
Zur Frage von Herrn Peters, warum keine höheren Pauschalbeträge möglich sind, verweist Herr Tanschus auf die anzuwendende Entschädigungsverordnung des Landes MV, in der die Höchstsätze geregelt sind. Das Brandschutzgesetz räumt dazu die Möglichkeit ein, dass ein konkret bezifferter Aufwand erstattet werden kann.
Dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herrn Andreas Redlich wird einstimmig Rederecht erteilt. Herr Redlich dankt für den Antrag, demzufolge die angesprochenen weiteren Unterstützungen für die Kameradinnen und Kameraden entstanden sind. Eine Auszahlung von Pauschalbeträgen sieht er eher kontraproduktiv aufgrund der Unterschiedlichkeit der tatsächlich geleisteten Einsatz- und Ausbildungsstunden. Insofern befürwortet er die Erstattungen für die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.