Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Tanschus nimmt Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft, weitere bedarfsgerechte Online-Terminvergaben einzurichten. Das Prüfergebnis, das bereits dem Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung vorgestellt worden ist, lautet wie folgt:

 

Derzeit erfolgen Terminvergaben per Telefon bzw. via Email. Eine Rückkopplung ist insofern nur zu den regulären Sprech- bzw. Bürozeiten gegeben. Für die Bereiche Meldewesen und Kfz-Zulassung wurde eine Online-Terminvergabe eingerichtet, dort können grundsätzlich bis zu einer Woche im Voraus Termine gebucht werden. Dieser Service steht täglich 24 Stunden zur Verfügung. Die Terminvergabe war eine Maßnahme im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie, nach anfänglichen Schwierigkeiten und der Umstellung einiger Prozesse sind die Erfahrungen und Rückmeldungen positiv. Mit dem Verfahren sind die Wartezeiten reduziert und die Zahl der bearbeiteten Fälle konnte gesteigert werden. 

 

Zur Vorbereitung der Prüfung der Ausweitung der Online-Terminvergabe wurden die Bedarfe der Ämter abgefragt. Hauptaussage ist zunächst, dass dort, wo es möglich und angebracht ist, die Bearbeitung der Anliegen digital erfolgt und dies für die Zukunft beibehalten werden sol. Terminvergaben sind also nur dort erforderlich, wo die persönliche Anwesenheit notwendig bzw. von den Beteiligten ausdrücklich gewünscht ist. Insofern bietet die Online-Terminvergabe für den Bürger als auch für die Verwaltung Vorteile, was die Einrichtung in weiteren Bereichen als sinnvoll erscheinen lässt.

 

Für die Prüfung wurden die Parameter Höhe des Besucheraufkommens und Wartezeit bewertet. Im Ergebnis wird Bedarf für die Abteilung Steuern, die Bereiche Führerscheinstelle und Standesamt, den Bereich Verkehrsbehörde und für die Bereiche Wohngeldstelle und Schulverwaltung gesehen. Die Einrichtung der Online-Terminvergabe wird so erfolgen, dass bei weiterem Bedarf eine Ergänzung problemlos möglich ist.

 

Die finanzielle Auswirkung beziffert Herr Tanschus mit ca. 3.400,00 € als Investition für die Softwarelizenzen und Technik und einmalige Kosten für die Installation und Inbetriebnahme in Höhe von ca. 1400,00 € sowie laufende Kosten in Höhe von ca. 1400,00 € / Jahr. Mit Blick auf den relativ geringen Kostenaufwand im Verhältnis zum Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger wurde der Auftrag bereits vorbereitet.

 

Es gibt keine Nachfragen. Herr Pieper bedankt sich für die Informationen und schließt den Tagesordnungspunkt.