Frau Wittfoth erklärt, dass in der Hauptsatzung eine formale Anpassung im Text vorgenommen werden soll. So soll eine sprachliche Vereinfachung und Klarheit bei der Bezeichnung der Beauftragten erfolgen (§ 16). Außerdem soll der Entwicklung von Begriffsbestimmungen ausgehend von rechtlichen Normen Rechnung getragen werden.

 

Frau Wittfoth bittet, der Vorlage zuzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Frau Kümpers erläutert die Leiterin des Amtes 12, dass sich die Bezeichnung mit § 41a der Kommunalverfassung begründen lässt. Wenn eine gesetzliche Norm mit einer entsprechenden Bezeichnung existiert, sollte diese auch genutzt werden.

 

Nach Ansicht von Frau Kümpers wirkt die Bezeichnung „Behindertenbeauftragte“ stigmatisierend. Die Bezeichnung „Inklusionsbeauftragte“ ist in der heutigen Zeit passender.

 

Frau Ehlert bittet darum, den Einwand von Frau Kümpers in der Verwaltung zu diskutieren.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung. 

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0003/2021 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen        1 Gegenstimme          1 Stimmenthaltung