Frau Köhler, die Leiterin des Frauenschutzhauses in Stralsund, berichtet über ihren beruflichen Werdegang.

 

Schwerpunkt der Einrichtung ist es, Frauen und ihren begleitenden Kindern, die Gewalt erfahren, Schutz zu bieten. Es werden Beratungen und Unterkünfte angeboten. Die Frauen melden sich entweder direkt oder werden von anderen Institutionen (Polizei) angemeldet. Für Betroffene aus Stralsund wird meist ein Platz freigehalten.

 

Frau Köhler geht auf die momentanen Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen in der Corona-Pandemie ein. So begeben sich neuaufgenommene Frauen in Quarantäne und können erst anschließend die Gemeinschaftsräume nutzen.

 

Trotz der Corona-Pandemie ist keine steigende Nachfrage nach Unterbringungen im Frauenschutzhaus in Stralsund zu verzeichnen. Im ersten Lockdown wurden allerdings keine Betroffenen aus anderen Bundesländern oder aus Risikogebieten aufgenommen. Bisher gab es einen positiv-getesteten Corona-Fall in der Einrichtung. Derzeit werden die Frauen in der Unterkunft von drei Mitarbeiterinnen betreut. Frau Köhler geht davon aus, dass wenn die Mitarbeiter und Bewohner geimpft sind, sich die Situation sich noch einmal deutlich entspannen wird.

 

Die Frauenschutzhäuser sind nicht nur in ihren Landkreisen, sondern auch landes- und bundesweit aktiv. Es werden häufig Frauen aus andern Bundesländern betreut, auch in Stralsund.  

 

In dem Haus selbst wurden Renovierungsarbeiten vorgenommen oder sie sind in Planung, auch der Hof soll umgestaltet werden.

 

Frau Köhler hebt hervor, dass in Stralsund die Stelle eines Täterberaters geschaffen worden ist, was auch Einfluss auf die Arbeit der Mitarbeiterinnen im Frauenschutzhaus hat.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Köhler, dass auch von Gewalt betroffene Männer durch die Mitarbeiter beraten werden können, eine Aufnahme in das Frauenschutzhaus aber nicht möglich ist. Frau Köhler schätzt, dass es bundesweit 3 – 5 Männerschutzhäuser gibt, allerdings keines in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Frauenschutzhaus versucht sich interkulturell zu öffnen und entsprechende Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen anzunehmen. Alle Anliegen werden aufgenommen und geprüft, welche Unterstützung nötig ist.

 

Auf die Frage von Frau Ehlert nach den Personalkapazitäten erklärt die Leiterin des Frauenschutzhauses, dass die Einrichtung über 24 Plätze verfügt, demnach stehen dem Haus 3 Vollzeitstellen zu. Mit 25 Plätzen gebe es Anspruch auf 4 Vollzeitkräfte, die allerdings auch bezahlt werden müssten. Es besteht ständige Rufbereitschaft 24/365, diese lässt sich zu dritt gut abdecken. Mittlerweile werden sich die Bereitschaftsdienste mit dem Frauenschutzhaus in Ribnitz-Damgarten geteilt.   

 

Herr Kühnel erkundigt sich, wie viele Betreute aus dem Landkreis oder aus MV stammen. Dazu führt Frau Köhler aus, dass der Anteil von Frauen aus Stralsund und aus dem Landkreis zumindest bei den Erstaufnahmen relativ hoch ist. Da aber allgemein bekannt ist, wo sich das Frauenschutzhaus befindet, werden häufig Frauen aus anderen Bundesländern oder Landkreisen aufgenommen.

 

Auf die Frage von Herrn Reeck antwortet Frau Köhler, dass alleine das Frauenschutzhaus in Stralsund über 24 Betten in 10 Zimmern verfügt. Die Zimmer können so aufgestockt werden, dass keine Frau abgewiesen werden muss.

 

In Ribnitz-Damgarten gibt es 12 Plätze verteilt auf 5 Zimmer. Es ist eigentlich immer ein Zimmer verfügbar, auch wenn in Stralsund momentan eine Etage als Corona-Quarantäneschleuse genutzt wird. Weiter fragt Herr Reeck, wie sich die Zusammenarbeit mit Behörden gestaltet, da die Unterbringung im Frauenschutzhaus lediglich eine Übergangslösung ist. Frau Köhler erklärt, dass sich die Zusammenarbeit gut gestaltet. Ein Grund dafür ist, dass in Stralsund bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist. Bei Betroffenen aus anderen Bundesländern verlängert sich die Aufenthaltszeit oft, da hier ein Antrag auf Umverteilung mit den entsprechenden Formalitäten gestellt werden muss. Positiv hebt die Leiterin des Frauenschutzhauses die gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Bezug auf Familienhilfen hervor. Die Problemlagen in den Familien sind komplex und können nur mit ausreichend Zeit gelöst werden.

 

Frau Köhler verdeutlicht, dass die Verweildauer in der Einrichtung sehr unterschiedlich und situationsabhängig ist. Es gibt Fälle zwischen 7 Tage und über 6 Monate. Bei Frauen aus anderen Bundesländern bestehen häufig Schwierigkeiten in Bezug auf das Sorgerecht für die Kinder. Frauen, die Asylbewerberleistungen beziehen und damit der Residenzpflicht unterliegen müssen erst einen Antrag auf Umverteilung bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Wenn eine Asylbewerberin in ein Frauenschutzhaus geht, muss sie einen neuen Asylantrag (Asylfolgeverfahren) stellen.

 

Auf die sanitären Gegebenheiten angesprochen erklärt Frau Köhler, dass es auf jeder Etage einen Waschraum, zwei Toiletten und insgesamt zwei Duschen gibt. Es wäre wünschenswert, die Situation zu verbessern, dies ist in dem Haus aber nicht möglich. Die Frauen kommen zurecht und organisieren sich entsprechend.

 

Frau Köhler betont, dass die Frauen so lange in der Einrichtung bleiben können, bis sie für ein Leben alleine bereit sind. Auch nach Verlassen des Frauenschutzhauses kann die Beratung weiter in Anspruch genommen werden.

 

Frau Köhler betont weiter, dass in der Einrichtung sehr unterschiedliche Frauen aufeinandertreffen und auch Konflikte entstehen. Andererseits entstehen auch Freundschaften zwischen den Frauen.

 

Frau Ehlert zeigt sich von der geleisteten Arbeit beeindruck und bedankt sich ausdrücklich. Sie sichert zu, dass der Ausschuss, das Frauenschutzhaus weiterhin unterstützen wird.

Frau Ehlert schließt den Tagesordnungspunkt.