Frau Steinfurt nimmt Bezug auf die einführenden Worte des Oberbürgermeisters zum Haushalt 2021 in der Bürgerschaft am 04.03.2021 und die dort gegebenen Vorstellungen in groben Zügen.

 

Frau Steinfurt verweist auf die vorliegenden Bände I bis III und merkt an, dass als Basis der Aufstellung der Orientierungserlass des Innenministeriums herangezogen wurde in Verbindung mit den Ergebnissen der Haushaltsführung 2020 und der Finanzplanung 2018 bis 2023. Neu berücksichtigt sind die Auswirkungen der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus, speziell hinsichtlich der Entwicklung der Steuereinnahmen.

 

Im Hinblick auf die Umsetzung der Regelung des § 2 b des Umsatzsteuergesetzes ab 01.01.2023 besteht das Ziel, sämtliche verfahrenstechnische Auswertungen für den Bereich der Umsatzsteuer ausschließlich aus den Daten des Rechnungswesens abzubilden. Trotz des noch gegebenen Zeitfensters ist eine Umstellung der Kostenträger zur Abbildung steuerpflichtiger und nicht steuerpflichtiger Sachverhalte vorzunehmen gewesen, um im Bereich der Sportstätten diese Sachverhalte bereits 2021 entsprechend darzustellen. Im TH 10 sind daher 27 neue Leistungen mit den entsprechenden Sachkonten neu angelegt worden, gesplittet nach Schulsporteinrichtungen und den allgemeinen Sporteinrichtungen.  Es wird auf Punkt 1.3 der Vorbemerkungen zum Haushalt hingewiesen.

 

Mit der Neubildung des Amtes 68 im Jahr 2020 ist ein neuer Teilhaushalt erforderlich, die Leistungen des Amtes sind in TH 17 aufgelistet.

 

Insgesamt wird der Hansestadt Stralsund wie im Vorjahr eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt. Gründe dafür sind unter anderem der nicht gegebene Ausgleich im Finanzhaushalt, die noch ausstehende Jahresabschlüsse sowie eine sonstige Verpflichtung als mögliche Belastung für den Haushalt gewertet wird.

 

 

Band  I gibt den Kernhaushalt mit der Haushaltssatzung und dem Vorbericht wieder. Er enthält als Anlagen Darstellungen zu den Investitionen, zu den Auswirkungen durch die Corona-Pandemie, Verpflichtungsermächtigungen. Die Gliederung erfolgt entsprechend der Teilhaushalte. Bestandteil ist ebenso der Stellenplan.

 

Band II beinhaltet die bereits in der Sitzung der Bürgerschaft am 03.12.2020 beschlossenen Wirtschaftspläne der Unternehmen und Sondervermögen.

 

Band III beinhaltet das Städtebauliche Sondervermögen für die Gebiete Altstadtinsel, Grünhufe, Knieper West, Kleiner Wiesenweg und Tribseer Vorstadt. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen umfasst 21,3 Mio. €. Dieses Volumen enthält den Eigenanteil der Hansestadt Stralsund als auch zusätzliche Eigenanteile und die Anteile nach den Städtebauförderrichtlinien in Höhe von 5,5 Mio. €.

Wesentliche Maßnahmen sind für den Bereich der Altstadtinsel das Projekt Hansakai, die Reiferbahn, Schützenbastion und das Stralsund Museum.

Das Städtebauliche Sondervermögen Grünhufe läuft zum Ende des Jahres 2021 aus, so dass keine Investitionen vorgesehen sind.

In Knieper West ist wesentliches Projekt die Juri-Gagarin-Schule. Für das Gebiet Kleiner Wiesenweg betrifft dies die Maßnahme Buswendeschleife und für die Tribseer Vorstadt die Maßnahmen Zuwegung Kupfermühle, Rückbau der ehem. Allende-Schule und Schulhof Burmeister-Schule.

 

In einem Rückblick auf das Jahr 2020 erinnert Frau Steinfurt an die späte Beschlussfassung im April, Auswirkungen durch die Corona-Pandemie und den Änderungsbeschluss im Mai. Die Genehmigung des Haushaltes 2020 erfolgte damit erst am 03.07.2020. Die genehmigungspflichtigen Teile sind genehmigt worden bis auf Teile der Investitionskredite. Mit dem 13.07.2020 ist die Rechtskraft des Haushaltes 2020 eingetreten.

 

Die Haushaltsdurchführung war insbesondere neben den originären Aufgaben durch die Auswirkungen der Pandemie geprägt. Im Zuge der Haushaltsdurchführung wurden Mittelsperren verfügt, Ausfälle im Bereich der Gewerbesteuer wurden durch Mittel des Bundes und des Landes in Höhe von 3,7 Mio. € kompensiert. Die Kreditaufnahme für Investitionen war aufgrund des Mittelabflusses im Investitionshaushalt in Verbindung mit den liquiden Mitteln  nicht erforderlich. Die vorläufige Finanzrechnung weist als Saldo ein Plus von 9,4 Mio. € auf, wobei bei Abrechnung der planmäßigen Tilgung effektiv 6,2 Mio. € verbleiben. 

 

Der Haushalt ist nach den vorläufigen Ergebnissen nicht nur jahresbezogen ausgeglichen, sondern per 31.12.2020 besteht nach den vorläufigen Finanzrechnungsergebnissen ab 2015 ein kumulierter positiver Saldo. Erreicht wurde dieses Ergebnis u. a. durch Kompensationszahlungen von Bund und Land, durch Mittelsperren, durch Einsparungen im Personalkostenbereich sowie durch geringere Aufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen. Vielfach sind Maßnahmen verschoben in das Jahr 2021, so dass es effektiv keine eingesparten Mittel seien.

 

Der Haushalt 2021 weist Erträge in Höhe von 124,1 Mio. € auf, dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 126,2 Mio. €. Die bestehende Differenz von 2,1 Mio. € wird durch Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen, womit der Ergebnishaushalt ausgeglichen dargestellt wird.

 

Im Finanzhaushalt sind laufende Einzahlungen von 114,5 Mio. € berücksichtigt. Die laufenden Auszahlungen betragen 115,7 Mio. €, wobei hierin bereits Tilgungsleistungen in Höhe von 3,4 Mio. € berücksichtigt sind. Entsprechend ergibt sich ein jahresbezogener Saldo von 1,2 Mio. €, hauptsächlich resultierend durch die Auswirkungen der Pandemie. Frau Steinfurt geht davon aus, dass in den Folgejahren der Haushaltausgleich wieder dargestellt wird.

 

Im investiven Bereich sind Auszahlungen in Höhe von 50 Mio. € geplant mit einer daraus erforderlichen Kreditfinanzierung in Höhe von 20,2 Mio. €.

 

Das Volumen der Erträge wird gesamt mit 124,1 Mio. € ausgewiesen, hauptsächlich gespeist durch Steuereinnahmen mit einem Anteil von 36,8 % (45,6 Mio. €) und der Zuwendungen mit einem Anteil von ca. 40 % (48,9 Mio. €). Berücksichtigt sind zudem öffentlich-rechtliche Entgelte aus Verwaltungsgebühren sowie privatrechtliche Entgelte aus Eintrittsgeldern, Mieten und Pachten, Zuführungen aus den Unternehmen oder Kostenerstattungen.

 

Hinsichtlich der Steuerentwicklung geht Frau Steinfurt auf die vorläufigen Ergebnisse des Jahres 2019, den Planansatz 2020 und die Planungen für das Jahr 2021 ein. Bei der Grundsteuer sind keine Änderungen zu erwarten, bei der Gewerbesteuer sind deutliche Anpassungen sichtbar, was auch den geringeren Ansatz für 2021 begründet.

Anpassungen sind ebenso bei der Vergnügungssteuer erforderlich.

Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurde planungsmäßig dem Einnahmeergebnis 2020 Rechnung getragen.

 

Die Zuwendungen resultieren hauptsächlich aus den Schlüsselzuweisungen des Landes mit 32,6 Mio. €, geplant sind zudem Konsolidierungshilfen aus der Vereinbarung mit dem Land, die als Restzahlungen ausgekehrt werden, sofern weitere Jahresabschlüsse durch die Hansestadt Stralsund festgestellt werden.

Die sonstigen allgemeinen Zuweisungen enthalten Kompensationszahlungen aufgrund Gewerbesteuermindereinnahmen, die das Land mit einem Gesamtvolumen für die Gemeinden in Höhe von 67 Mio. € zur Verfügung stellt. Hinzu kommen Zuweisungen für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in Höhe von 4,1 Mio. €.

 

Die Aufwendungen ergeben sich zum überwiegenden Teil aus den Personalaufwendungen mit einem Volumen von 33,4 Mio. € und den Zuwendungen in Höhe von 46,1 Mio. €. Die Aufwendungen insgesamt belaufen sich auf 126,2 Mio. €.

Bei den Personalaufwendungen sind trotz Tarifanpassungen keine nennenswerten Steigerungen sichtbar.

Die Sach- und Dienstleistungen betragen 18,9 Mio. € und sind aufgrund der Vielfalt in 900 Untersachkonten aufgeführt. Im vorläufigen Ergebnis 2019 werden für diesen Bereich 16,2 Mio. € als beansprucht ausgewiesen, in 2020 sind es 16,5 Mio. €. Der Planentwurf 2021 wurde höher angesetzt, nähere Erläuterungen finden sich auf Seite 49 des Vorberichtes.

 

Als wesentliche Zuwendungen benennt Frau Steinfurt die Kreisumlage, die ein Volumen von 61 % einnimmt, aber auch weitere Zuwendungen, wie die Gewerbesteuerumlage und Zuwendungen an Außenstehende. Hierzu zählen die Stadtteilarbeit mit 200 T € und neu Zuwendungen an die SWG GmbH in Höhe von 200 T €, die durchgereicht werden und auf einem Antrag der Hansestadt Stralsund zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft basieren. Mittel sind auch für das Seniorenticket in Höhe von  1,15 Mio. € berücksichtigt. Berücksichtigt sind weiterhin Zuwendungen für das Meeresmuseum, das Theater Vorpommern oder für die Finanzierung der Wohnsitzanteile nach dem KiFöG.

Zur Kreisumlage verdeutlicht Frau Steinfurt, dass der Satz in 2019 43,35 % und damit 25,13 Mio. € betrug. In 2020 wurden 26,5 Mio. € bei einem Umlagesatz von 41,24 % geplant, für 2021 ist der Umlagesatz unverändert bei 41,24 % geblieben. Das Volumen ist jedoch auf 28,27 Mio. € angewachsen, was aus der Erhöhung der Umlagegrundlagen resultiert. Grundlage der Berechnung ist das Jahr 2019 mit einem guten Einnahmeergebnis steuerseitig, dazu zählen auch Schlüsselzuweisungen aus dem aktuellen Haushalt, was die entsprechende Kennzahl ausmacht und den höheren Betrag ergibt. Zu berücksichtigen ist hier auch die Novellierung des FAG.

 

Die freiwilligen Leistungen sind weiterhin auf einem hohen Niveau berücksichtigt mit einem Gesamtvolumen von 16,7 Mio. € und entsprechen einem Anteil von 13,26 % der Aufwendungen. Eine konkrete Untersetzung der freiwilligen Leistungen sind den Seiten 75 und 76 des Vorberichtes zu entnehmen.

 

Mit Blick auf die Entwicklung der Jahresergebnisse verdeutlicht Frau Steinfurt, dass zunächst negative Ergebnisse auszuweisen sind, sich aber allmählich eine positive Tendenz abzeichnet.  Zu den Eckdaten der Finanzrechnung verweist Frau Steinfurt zudem auf Seite 61 des Vorberichtes.

 

Bezüglich bestehender Forderungen erläutert Frau Steinfurt, dass in 2011 ein Schuldenstand von 109 Mio. € aus Investitionskrediten ausgewiesen wurde, der stetig abgebaut werden konnte. Das Zinsniveau hat sich seitdem erheblich verändert, so dass aufgrund des Niedrigzinsniveaus und Umschuldungen die Aufwendungen von 4,45 Mio. € auf 1,23 Mio. € reduziert wurden. Auf die Aufnahme von Krediten wurde bislang verzichtet, zur Umsetzung der geplanten Investitionsvorhaben muss von diesem Weg jedoch abgewichen werden. Frau Steinfurt geht detailliert auf die geplanten Investitionen ein, Schwerpunkte sind Kupfermühle, Sundpromenade, Fahrzeuganschaffungen, Hansakai, Reiferbahn, Schützenbastion, Schulen oder der Ausbau der Digitalsierung.

 

Abschließend geht Frau Steinfurt auf die Planstellenübersicht und die sich zu den Vorjahren ergebenden Änderungen ein. Zusätzliche Stellen sind in den Bereichen Gemeindebesteuerung, Klimaschutz, Schulverwaltung, Sport, Gebäudemanagement und Reinigungsdienst vorgesehen.

 

Insgesamt gibt Frau Steinfurt den Ausblick, dass der Haushalt geprägt ist von den Chancen, die in der Fortschreitung der Digitalisierung oder der Steigerung der Attraktivität der Stadt mit dem verbundenen Einwohnerzuwachs gesehen werden.

Dem gegenüber stehen Risiken, die insbesondere mit der Corona-Pandemie verbunden sind.

 

Herr Pieper dankt für die ausführlichen Aussagen und stellt den Haushalt zur ersten Diskussion.

 

Herr Winter merkt an, dass durch die Hansestadt Stralsund in großem Umfang freiwillige soziale Leistungen erbracht wurden und werden, Er regt in diesem Zusammenhang den Wiederbeitritt zum Deutschen Städte- und Gemeindetag an, vor allem in Hinblick auf die Bewältigung der genannten Risiken. 

Er fragt, ob die Vorlage einer Haushaltsverlaufsstatistik in Bezug auf die Haushaltsdurchführung möglich ist bzw. ob dies sinnvoll erscheint. Abschließend stellt er die Frage, ob der vorgesehene Ankauf von Grundstücken der Werft unbebaute oder bebaute Flächen betrifft. 

 

Frau Steinfurt nimmt die Anregung zum Beitritt in den Deutschen Städte- und Gemeindetag zur Prüfung mit, sie weist aber darauf hin, dass die Hansestadt Stralsund über die Mitgliedschaft im Städte- und Gemeindetag MV sich ausreichend vertreten und unterstützt sieht.

Zum angesprochenen Haushaltsvergleich verweist Frau Steinfurt auf die Finanzanalysen, die dem Finanzausschuss quartalsweise vorgelegt werden. Eine Veränderung auch zukünftig ist nicht vorgesehen.

Auf die Frage die Grundstücke der Werft betreffend kann Frau Steinfurt keine konkreteren Aussagen treffen und lediglich auf die im Haushalt veranschlagten Mittel verweisen.

 

Herr Quintana Schmidt erfragt zum Haushalt 2020 und der vorgenommenen Ergänzung um 60 T € als Unterstützung für die Vereine deren Inanspruchnahme. Frau Steinfurt ist der Meinung, dass die Mittel nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind. Frau Behrendt bestätigt, dass Restmittel vorhanden sind. Konkrete Aussagen hierzu kann das Amt 70 tätigen.

 

Herr Pieper bittet für den Ausschuss, eine konkrete Auskunft in der nächsten Sitzung zu erhalten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses einigen sich auf die nachstehende Aufteilung:

 

Teilhaushalt 01 Verwaltungssteuerung                                 Herr Winter       

                                              

Teilhaushalt 02 Zentrale Dienste                                                             Herr Liebeskind

 

Teilhaushalt 03 IT-Abteilung                                                                      Herr Pieper       

 

Teilhaushalt 06 Wirtschaftsförderung                                                   Herr Schlimper

 

Teilhaushalt 07 Soziale Hilfen                                                    Herr Quintana Schmidt

 

Teilhaushalt 08 Kinder-und Jugendförderung                                     Herr Quintana Schmidt

 

Teilhaushalt 09 Kulturelle Einrichtungen                                              Herr Quintana Schmidt

 

Teilhaushalt 10 Schulverwaltung und Sport                                         Herr Lindner

 

Teilhaushalt 11 Liegenschaften                                                Herr Meier

 

Teilhaushalt 12 Kämmereiamt                                                  Herr Meier                        

 

Teilhaushalt 13 Ordnungsamt                                                   Herr Gutknecht

 

Teilhaushalt 14 Planung, Denkmalpflege und Bauaufsicht            Herr Lindner

 

Teilhaushalt 15 Straßen- und Stadtgrün                                Herr Grähnert

 

Teilhaushalt 16 Zentrales Gebäudemanagement                              Herr Liebeskind

 

Teilhaushalt 17 Amt für stadtwirtschaftliche Dienste                      Herr Grähnert

 

Teilhaushalt 90 Zentrale Finanzdienstleistungen                              Herr Pieper

 

Stellenplan 2021                                                                                             Herr Winter

 

Herr Pieper stellt abschließend den Antrag auf Verweisung der Vorlage in die Fraktionen und die abschließende Beratung in der Sitzung am 13.04.2021 zur Abstimmung:

 

 


Abstimmung:    9 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen