Anfrage:
1. Ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht zur vertraglichen Vereinbarung
zwischen der Hansestadt Stralsund, der Landgesellschaft MV und der Gemeinde
Seebad Insel Hiddensee, bzw. zu den damit verbundenen Kaufverträgen zwischen
der Hansestadt Stralsund und den Grundstückseigentümern in Neuendorf/Hiddensee
erfolgt, bzw. hat sich die Hansestadt Stralsund an die Kommunalaufsicht gewandt
und um eine Stellungnahme/Genehmigung gebeten?
2. Welche Stellungnahmen, bzw. Bescheide liegen seitens der Kommunalaufsicht
vor?
Die
Beantwortung erfolgt schriftlich und mit folgendem Inhalt:
Nach
§ 56 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V müssen Gemeinden Veräußerungen unter Wert
von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigen lassen. D.h., sie haben die
abgeschlossenen Kaufverträge zur Genehmigung vorzulegen.
Die
Vereinbarung zwischen der Hansestadt
Stralsund, der Landgesellschaft M-V und der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee
hingegen ist nicht genehmigungspflichtig, da mit ihr noch kein
Eigentumsübergang an den betreffenden Grundstücken erfolgt bzw. eingeleitet
wird.
Die Hansestadt Stralsund hat beim Innenministerium
des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Zusicherung der Genehmigung für die
Flächenverkäufe an die Neuendorfer Grundstücksnutzer beantragt und mit
Schreiben vom 20. Oktober 2020 auch erhalten.
Herr Gränert hat zunächst keine Nachfrage.