Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Anfrage:

 

1. Ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht zur vertraglichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund, der Landgesellschaft MV und der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, bzw. zu den damit verbundenen Kaufverträgen zwischen der Hansestadt Stralsund und den Grundstückseigentümern in Neuendorf/Hiddensee erfolgt, bzw. hat sich die Hansestadt Stralsund an die Kommunalaufsicht gewandt und um eine Stellungnahme/Genehmigung gebeten?

2. Welche Stellungnahmen, bzw. Bescheide liegen seitens der Kommunalaufsicht vor?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich und mit folgendem Inhalt:

 

Nach § 56 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V müssen Gemeinden Veräußerungen unter Wert von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigen lassen. D.h., sie haben die abgeschlossenen Kaufverträge zur Genehmigung vorzulegen.

Die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund, der Landgesellschaft M-V und der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee hingegen ist nicht genehmigungspflichtig, da mit ihr noch kein Eigentumsübergang an den betreffenden Grundstücken erfolgt bzw. eingeleitet wird.

Die Hansestadt Stralsund hat beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Zusicherung der Genehmigung für die Flächenverkäufe an die Neuendorfer Grundstücksnutzer beantragt und mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 auch erhalten.

 

Herr Gränert hat zunächst keine Nachfrage.