Anfrage:
1. Wie stellt die Hansestadt Stralsund sicher, dass bis zum Zieljahr 2030
mindestens 20 % der kommunalen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich und mit folgendem Inhalt:
Die "Zukunftsstrategie ökologischer
Landbau" zielt darauf ab, der ökologischen Land- und
Lebensmittelwirtschaft neue Wachstumsimpulse zu geben. Sie enthält fünf
Handlungsfelder und 24 Maßnahmenkonzepte.
„Die Zukunftsstrategie definiert
dafür die politischen Rahmenbedingungen. Sie eröffnet Handlungsoptionen für die
heimische Landwirtschaft, die deren Teilhabe am Wachstumspotenzial des
Biomarktes erheblich verbessern können. Und zwar sowohl deutschlandweit, als
auch europaweit und weltweit", so Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner.
Im Mittelpunkt der
Zukunftsstrategie stehen fünf Handlungsfelder. Sie sind nationale
Schlüsselbereiche für ein stärkeres Wachstum des Ökolandbaus. Zugleich
adressieren sie wichtige Herausforderungen der Ökobranche:
- den
Rechtsrahmen zukunftsfähig und kohärent gestalten,
- die Zugänge
zur ökologischen Landwirtschaft erleichtern,
- das
Nachfragepotenzial voll ausnutzen und weiter ausbauen,
- die
Leistungsfähigkeit ökologischer Agrarsysteme verbessern sowie
- die
Umweltleistungen angemessen honorieren.
24 zugeordnete Maßnahmenkonzepte
können der Öko-Branche zusätzliche Wachstumsimpulse entlang der gesamten
Wertschöpfungskette geben. Dazu gehören:
- Europäische
Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau weiterzuentwickeln,
- Landwirtschaftliche
Betriebe, die sich für eine Umstellung auf ökologischen Landbau
entscheiden, intensiv fachlich zu begleiten und zu beraten,
- Kantinen zu
unterstützen, ihren Gästen zukünftig mehr Bioprodukte anzubieten,
- Rechtliche
und finanzielle Förderinstrumente, Forschungsförderung, Technologie- und
Wissenstransfer sowie konzeptionelle Aufgaben des Bundes.
Die
"Zukunftsstrategie ökologischer Landbau" zielt auf den Landbau in
ganz Deutschland ab und nicht speziell auf die Bewirtschaftung kommunaler
Flächen. Aus der "Zukunftsstrategie ökologischer Landbau" ergeben
sich keinerlei rechtliche Verpflichtungen für die Hansestadt Stralsund als
Eigentümerin und Verpächterin landwirtschaftlich genutzter Flächen. Dies ist
auch logisch, denn die vorgenannten Maßnahmen und Handlungsfelder, die ich so
der offiziellen Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft wörtlich entnommen habe, zeigen, wie die Bundesregierung selbst
über ihr Fachministerium das selbstgesteckte 20-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030
erreichen will.
Frau
Fechner hat zunächst keine Nachfrage.