Anfrage:
- Wie
reagiert die Stadtverwaltung, wenn die illegale Entsorgung von
Grünabfällen oder Bauschutt im Wald oder auf den Flächen mit natürlicher
Vegetation bemerkt wird, bzw. wenn die Verwaltung darauf aufmerksam
gemacht wird (Beispiel Mängelmelder)?
- Welche
Folgen hat die illegale Entsorgung von Grünabfällen oder Bauschutt für den
Verursacher?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Bürger*innen
noch besser zu informieren?
Die Antwort erfolgt schriftlich und mit
folgendem Inhalt:
Es ist ärgerlich, wenn die angesprochenen Abfälle außerhalb
der entsprechenden Entsorgungseinrichtungen verklappt werden.
Aus diesem Grund erfolgt auch unverzüglich die Weiterleitung
an den Landkreis Vorpommern-Rügen, der für Abfallrecht zuständigen unteren
Abfallbehörde.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung hat
diese dabei zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des Abfallrechts eröffnet ist
und wen die Entsorgungsverantwortung trifft. Die untere Abfallbehörde überwacht
im Weiteren das Entsorgungsverfahren und trifft erforderlichenfalls die zur
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung notwendigen Anordnungen.
Selbstverständlich kommt die Hansestadt Stralsund ihrer
Entsorgungsverantwortung unverzüglich nach, bereits schon dann, wenn
offensichtlich kein Verursacher feststellbar ist und die Hansestadt Stralsund
Eigentümerin des betroffenen Grundstückes ist.
Durch die Abgabe der abfallrechtlichen Verfahren an die
untere Abfallbehörde kann es, bedauerlicherweise, manchmal etwas länger dauern
bis die ordnungsgemäße Entsorgung abgeschlossen ist. Um dem entgegenzuwirken
und Synergieeffekte besser zu nutzen, wurde dem Landkreis daher bereits
angeboten, die Überwachung der Entsorgung von Abfällen außerhalb
genehmigungsbedürftiger Anlagen durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung für
das Gebiet der Hansestadt Stralsund abzunehmen und durch die Hansestadt
Stralsund selbst durchzuführen. Dieser Vorschlag fand beim Landkreis jedoch
keinen Zuspruch und wurde daher abgelehnt.
Neben der Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen Entsorgung, ist die untere Abfallbehörde ebenso für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten als auch für Anzeigen möglicher
abfallrechtlicher Straftaten zuständig.
Das betrifft im Übrigen auch erforderliche Informationen an die
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vorpommern-Rügen. Selbstverständlich
gibt die Hansestadt Stralsund zur Verfügung gestellte Informationen des
Landkreises Vorpommern-Rügen auch über die bekannten Kanäle der Hansestadt
Stralsund weiter.
Herr Dr. von Bosse hat zunächst keine Nachfrage.