Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie reagiert die Stadtverwaltung, wenn die illegale Entsorgung von Grünabfällen oder Bauschutt im Wald oder auf den Flächen mit natürlicher Vegetation bemerkt wird, bzw. wenn die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht wird (Beispiel Mängelmelder)?

 

  1. Welche Folgen hat die illegale Entsorgung von Grünabfällen oder Bauschutt für den Verursacher?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um Bürger*innen noch besser zu informieren?

 

Die Antwort erfolgt schriftlich und mit folgendem Inhalt:

 

Es ist ärgerlich, wenn die angesprochenen Abfälle außerhalb der entsprechenden Entsorgungseinrichtungen verklappt werden.

Aus diesem Grund erfolgt auch unverzüglich die Weiterleitung an den Landkreis Vorpommern-Rügen, der für Abfallrecht zuständigen unteren Abfallbehörde.

Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung hat diese dabei zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des Abfallrechts eröffnet ist und wen die Entsorgungsverantwortung trifft. Die untere Abfallbehörde überwacht im Weiteren das Entsorgungsverfahren und trifft erforderlichenfalls die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung notwendigen Anordnungen.

 

Selbstverständlich kommt die Hansestadt Stralsund ihrer Entsorgungsverantwortung unverzüglich nach, bereits schon dann, wenn offensichtlich kein Verursacher feststellbar ist und die Hansestadt Stralsund Eigentümerin des betroffenen Grundstückes ist.

 

Durch die Abgabe der abfallrechtlichen Verfahren an die untere Abfallbehörde kann es, bedauerlicherweise, manchmal etwas länger dauern bis die ordnungsgemäße Entsorgung abgeschlossen ist. Um dem entgegenzuwirken und Synergieeffekte besser zu nutzen, wurde dem Landkreis daher bereits angeboten, die Überwachung der Entsorgung von Abfällen außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung für das Gebiet der Hansestadt Stralsund abzunehmen und durch die Hansestadt Stralsund selbst durchzuführen. Dieser Vorschlag fand beim Landkreis jedoch keinen Zuspruch und wurde daher abgelehnt.

 

Neben der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung, ist die untere Abfallbehörde ebenso für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten als auch für Anzeigen möglicher abfallrechtlicher Straftaten zuständig.

Das betrifft im Übrigen auch erforderliche Informationen an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vorpommern-Rügen. Selbstverständlich gibt die Hansestadt Stralsund zur Verfügung gestellte Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen auch über die bekannten Kanäle der Hansestadt Stralsund weiter.

 

Herr Dr. von Bosse hat zunächst keine Nachfrage.