Herr Tanschus informiert über das Prüfergebnis des Bürgerschaftsbeschlusses.

 

Die Ergebnisse werden im Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung und im Ausschuss für Finanzen und Vergabe vorgestellt sowie an alle Fraktionen versendet. 

 

Zurzeit werden Termine zum Großteil über das Telefon oder per E-Mail vergeben. Dies hat den Nachteil, dass eine Terminvergabe nur zu Sprechzeiten erfolgen kann. Der Lösungsvorschlag des Prüfauftrages ist infolgedessen, einen Service ohne Zeitbegrenzung den Bürgern anzubieten.

 

Eine Abfrage der Bedarfe in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung ist erfolgt. Nach Aussagen von Herrn Tanschus beinhaltet der optimale Weg, dass auf Besuche der Bürger verzichtet wird, wo eine Notwendigkeit dessen nicht vorliegt.

Des Weiteren gibt er die Vorteile der Online-Terminvergabe bekannt. Er führt an, dass dadurch die Bürger, als auch die Beschäftigten der Stadtverwaltung, Zeit ersparen.

 

Es folgt eine Auflistung der Bereiche, in denen eine künftige Online-Terminvergabe eine sinnvolle Ergänzung ist. Dazu zählen die Kämmerei im Bereich Steuern, das Ordnungsamt in den Bereichen der Führerscheinstelle und des Standesamtes, das Amt für Planung und Bau im Bereich der Verkehrsbehörde und das Amt für Schule und Sport in Bereichen der Wohngeldstelle und der Schulverwaltung.

 

Es wurden entsprechende Angebote eingeholt. Dabei ist eine Investition von ca. 3.400 Euro für entsprechende Software-Lizenzen und Technik eingeplant. Die Installation und Inbetriebnahme weisen einmalige Kosten von 1.428 Euro auf. Die laufenden Kosten belaufen sich p.a. auf 1.420 Euro.

Herr Tanschus teilt mit, dass er ein Angebot mit finanziellen Mitteln aus dem Jahr 2020 angenommen hat und die Firma bereits beauftragt wurde, sodass das Vorhaben zeitnah umgesetzt werden kann. Aktuell werden ein Zeitplan mit der zuständigen Firma abgestimmt sowie in der Verwaltung Anforderungsprofile geschaffen. 

 

Das Ziel ist, das Vorhaben in den nächsten 8 - 10 Wochen umzusetzen.

 

Herr Hofmann bedankt sich für die Ausführungen und stellt die Nachfrage, ob in Bezug auf ältere Personen eine Videotelefonie-Software in Frage kommen könnte. Herr Tanschus verweist auf die schon bereits bestehenden Online-Terminvergabe und erklärt, dass parallel alle üblichen Möglichkeiten einer Terminvergabe erhalten bleiben.

Bezüglich der Videotelefonie-Softwaredienste teilt er mit, dass dies nicht angeboten wird, da die Bürger/die Bürgerinnen für bestimmte Dienstleistungen persönlich im Amt erscheinen müssen.

 

Herr Hofmann bedankt sich für die Vorstellung des Ergebnisses und schließt den Tagesordnungspunkt.