Frau Dr. Gelinek stellt die Beschlussvorlage vor. Es wird dabei auf die beigelegten Unterlagen verwiesen.

 

Die soziale Arbeit soll in den Stadtteilen verfestigt werden. Eine Richtlinie, die Transparenz und eine solide Grundlage für die Förderung der Stadtteilarbeit darlegt, ist vorgesehen. Frau Dr. Gelinek gibt an, dass die Personalkosten die Hauptkosten darstellen. In diesem Zusammenhang führt sie das Ziel an, vier Personalstellen pro Stadtteil zu schaffen. Jeweils eine Vollzeitstelle ist für die Leitung der Stadtteilarbeit sowie für die Koordination & Angebote für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Die weiteren zwei Personalstellen sind für die Koordination & Angebote für Familien und Erwachsene sowie Koordination & Angebote Senioren bestimmt.

 

Im Rahmen dieser Richtlinie bestehen drei Ausbaustufen. In der ersten Stufe werden zunächst die wichtigsten (Personal-)Strukturen in Stadtteilen, die als Sanierungsgebiete ausgewiesen sind, verankert und verstetigt. Diese Stadtteile sind Grünhufe, Knieper West, Franken und Tribseer. Zur zweiten Stufe gehört die Erweiterung der Personalstellen um die zwei übrigen Stellen. Die dritte Ausbaustufe sieht vor, die Stadtteilarbeit auch in den jeweiligen anderen Stadtteilen (Knieper Nord, Altstadt, Süd) aufzustellen.

 

Auf Nachfrage von Frau Ehlert teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass laut der Richtlinie nur Träger in Frage kommen, die mehrjährige Erfahrungen in der Stadtteilarbeit mitbringen sowie gemeinnützig tätig sind. Zum Arbeitsumfang der Koordinationsstellen zählt eine übergreifende Aufgabenwahrnehmung sowie u.a. eine tatsächliche Umsetzung des Kurzkonzeptes Stadtteilarbeit Stralsund und Mitwirkung in den Gremien. Das Konzept ist zunächst auf zwei Jahre ausgelegt. Sofern ein positives Fazit nach 2 Jahren gezogen werden kann, werden fünfjährige Zyklen angestrebt.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Ehlert erklärt Frau Dr. Gelinek, dass auch das Stellen von zusätzlichen Förderungsanträgen ein Hauptthema ist.

 

Herr Kühnel erfragt, wie die zeitlichen Abfolgen der Ausbauphasen in Bezug auf die Personalstellen geplant sind. Frau Dr. Gelinek erklärt, dass die erste Ausbauphase an den Haushaltsplan 2021 angepasst worden ist und das Vorhaben Unterstützung seitens der Kämmerei und des Oberbürgermeisters findet. Eine starke Kürzung der Mittel ist allerdings bereits erfolgt.

 

Zu der Frage von Frau Kümpers, wie das Stellenbesetzungsverfahren erfolgen soll, teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass die Auswahl der Bewerber durch das Amt 70 erfolgen wird. Die Ergebnisse werden daraufhin im Ausschuss bekanntgegeben.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Reeck, ob die Träger gemeinnützig tätig sein müssen, stellt Frau Dr. Gelinek klar, dass auf kommerzielle Anbieter nicht zurückgegriffen werden soll. Eine gemeinnützige Tätigkeit stellt eine der Anforderungen dar. Die städtischen Haushaltsmittel sollen nicht an Einrichtungen verteilt werden, welche nicht unter dem Begriff der Gemeinnützigkeit tätig sind. In diesem Zusammenhang verweist Frau Ehlert auf die Paragraphen 1 und 75 aus dem SGB VIII und gibt weitere Klarstellung zur Problematik.

 

Frau Friesenhahn stellt die Nachfrage, was die Erfolgskriterien sind bzw. welches Ziel für die zwei Jahre angestrebt wird. Frau Dr. Gelinek gibt an, dass es das Ziel sei, in zwei Jahren in diesem Ausschuss über Erfolge der Stadtteilarbeit zu berichten und über bewirktes zu informieren. Weiterhin strebt Frau Dr. Gelinek an, dass in zwei Jahren eine stabile aufgestellte Einheit existiert.

 

Frau Dr. Gelinek verweist auf den Angebotskatalog, welcher unter anderem vorsieht, Stadtteilmagazine und Stadtteilcafés aufzubauen. Diese sollen als Anlaufpunkte und zur gegenseitigen Unterstützung dienen. Der Angebotskatalog soll zur Erhaltung oder zum Ausbau der aufgelisteten Angebote beisteuern. In Bezug dazu spricht Frau Dr. Gelinek Stadtteilgärten an, die vernetzende Beziehungen aufbauen können.

 

Herr Reeck stellt die Nachfrage, ob die Finanzierung der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgt.

Frau Dr. Gelinek erklärt, dass der Landkreis der eigentliche örtliche Träger der Jugendhilfe und diese Aufgabe dem Landkreis vorbehalten ist. In Bezug dazu berichtet sie, dass der Landrat über die Erarbeitung der Richtlinie schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Eine Beteiligung des Landkreises wurde nicht abgelehnt.

Nach einem positiven Votum der Bürgerschaft wird erneut mit dem Landrat das Gespräch gesucht und die Finanzierung verhandelt.

 

Frau Ehlert bedankt sich für die Ausführungen und stellt die Richtlinie zur Abstimmung.

 

Die Vorlage B 0005/2021 wird der Bürgerschaft gemäß Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 


Abstimmung:  9 Zustimmungen              0 Gegenstimmen             0 Stimmenthaltungen