Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Für das im Stadtgebiet Lüssower Berg, Stadtteil Am Umspannwerk, gelegene Gebiet soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Das ca. 12 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 26 (tlw.), 23 (tlw.), 22, 21 (tlw.), 20 (tlw.), 19, 18 (tlw.), 174/4 (tlw.), 29 (tlw.), 172/4 (tlw.) und 173/5 (tlw.).

2.    Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung PV-Freiflächenanlage, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Freiflächensolaranlage zu schaffen.

 

3.    Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000, soll für die ca. 12,1 ha große Teilfläche westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen geändert werden. Der bisher im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Bereich soll nun entsprechend der geplanten Nutzung geändert werden. Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist ebenfalls zu ändern.

 

4.    Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Kühnel bedauert, dass die geplante Photovoltaikanlage auf bestem Ackerland errichtet werden soll. Aus seiner Sicht ist die Deponie in Kedingshagen besser geeignet.

 

Herr Haack erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird, aber ebenfalls der Meinung ist, dass bestes Ackerland verloren geht.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Präsident die Vorlage B 0089/2020 zur Abstimmung:


Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt