Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Besetzung der Stelle SB Stadtmarketing intern besetzt werden kann. Ist im Ergebnis die Stellenbesetzung nicht möglich, ist diese extern auszuschreiben. Gleichzeitig ist durch den Oberbürgermeister zu prüfen, in welchen Teil der Verwaltung/Eigenbetrieb die Stelle anzusiedeln ist.

 

Die bis zur Stellenbesetzung nicht ausgezahlten Personalkosten sollen gezielt als Marketingbudget für die Stralsunder Händler eingesetzt werden.

 

 

 


Herr Liebeskind verweist auf die umfangreichen Beratungen der Thematik im Ausschuss für Stadtmarketing. Im Ergebnis liegt der Antrag der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vor. Gleichzeitig bittet er um Zustimmung zum Ergänzungsantrag, mit dem die Verwendung nicht verbrauchter Personalkosten als Marketingbudget für den Einzelhandel vorgeschlagen wird.

 

Frau Bartel teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Antrag mit der Ergänzung zustimmen wird. Auf ihre Nachfrage zur Dauer bis zum Vorliegen eines konkreten Ergebnisses einer internen Ausschreibung informiert der Oberbürgermeister, dass von ca. 6 Wochen ausgegangen werden kann.

 

Mit Bezug auf den weiter vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI verweist Herr Dr. Zabel darauf, dass nach Ansicht der CDU/FDP-Fraktion ihr Ergänzungsantrag den schnellstmöglichen Einsatz der bislang nicht verbrauchten Personalkosten garantiert.

 

Der Präsident stellt den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing wird ergänzt um:

 

Die bis zur Besetzung der Stelle nicht ausgezahlten Personalkosten sollen als Budget dieser Stelle zur Verfügung gestellt werden, um sie später gezielt für ein allumfassendes Stadtmarketing einzusetzen.

 

Abstimmung:  mehrheitlich abgelehnt

 

Anschließend stellt der Präsident den Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing inklusive der Erweiterung aus dem Ergänzungsantrag AN 0018/2021 zur Abstimmung:

 

 


Abstimmung:  mehrheitlich zugestimmt