Herr Tuttlies teilt bezüglich des Antrages AN 0114/2018 – geplanter Sporthallenneubau im Berufsschulzentrum in Viermorgen mit, dass es keinen neuen Sachstand gibt. Grundsätzlich hat der Landkreis die oberste Hoheit über seine Sportstätten. Er legt fest, inwieweit die Nutzung öffentlich gemacht wird sowie in welchen Umfang diese gebaut werden.

 

Die Hansestadt Stralsund hat das Interesse der Sportvereine hinterlegt. Der Landkreis sieht sich jedoch momentan nicht in der Lage konkrete Einzelziele zu definieren. Der Landkreis ist aktuell vorrangig damit beschäftigt, die Grundlagen für den Bau herzustellen, d.h., Grundstücksankauf, Sicherung der Finanzierung über Fördermittel und Eigenmittel etc.. Erst danach kann beurteilt werden, inwieweit die Nutzung Dritter zur Verfügung gestellt wird.