Herr Tuttlies teilt
bezüglich des Antrages AN 0114/2018 – geplanter Sporthallenneubau im
Berufsschulzentrum in Viermorgen mit, dass es keinen neuen Sachstand gibt.
Grundsätzlich hat der Landkreis die oberste Hoheit über seine Sportstätten. Er
legt fest, inwieweit die Nutzung öffentlich gemacht wird sowie in welchen
Umfang diese gebaut werden.
Die Hansestadt Stralsund hat
das Interesse der Sportvereine hinterlegt. Der Landkreis sieht sich jedoch
momentan nicht in der Lage konkrete Einzelziele zu definieren. Der Landkreis
ist aktuell vorrangig damit beschäftigt, die Grundlagen für den Bau
herzustellen, d.h., Grundstücksankauf, Sicherung der Finanzierung über
Fördermittel und Eigenmittel etc.. Erst danach kann beurteilt werden, inwieweit
die Nutzung Dritter zur Verfügung gestellt wird.