Herr Buxbaum merkt unter Bezugnahme zur Vorlage des Herrn Völker zur Ausschreibung von Versicherungsleistungen unter TOP 9.6 der Bürgerschaftsunterlagen zum 15.05.2014 an, dass dieser Antrag eine zusätzliche Belastung für die Verwaltung sei. In dem Antrag stehe zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsleistungen ausgeschrieben werden. Herr Hölbing gibt bekannt, dass die Versicherungsgesellschaften bereits spezielle Versicherungspakete für Kommunen anbieten.

 

Frau Kraska-Röll weist darauf hin, dass es sich bei dem Antrag lediglich um einen Prüfauftrag handelt. Die Ausschussmitglieder diskutieren kurz über die definierten Wertgrenzen und kommen zu dem Ergebnis, dass diese bei 100T€ liegen.