Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 Nach Aussage des Landesförderinstitutes wird eine aktualisierte Förderrichtlinie zur Umrüstung auf LED-Beleuchtung bis Mitte 2014 veröffentlicht. Erst nach Vorliegen der Förderrichtlinie kann die Hansestadt Stralsund hierfür Fördermittelanträge stellen. Für die geplanten Baumaßnahmen des Jahres 2015 ist eine Antragstellung vorgesehen. Dazu gehört die Straßenbeleuchtung in den Straßen Vogelwiese, Große Parower Straße, Philipp-Julius-Weg und Elisabethweg. Weitere förderfähige Bauvorhaben sind in den folgenden Jahren geplant. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober des Vorjahres der geplanten Baumaßnahme.

Zurzeit findet eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Umrüstung auf LED-Technik in der Heinrich-von-Stephan-Straße, dem Gottlieb-Mohnike-Weg und dem Hellmuth-Heyden-Weg statt. Hierfür wurden Fördermittel aus einem Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingeworben.

LED-Leuchten können den Energieumsatz für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes senken. In welchem Maß dies möglich ist, hängt von der Effizienz der vorhandenen Beleuchtung ab. Den größten Einspareffekt erzielt die Erneuerung von Anlagen mit Quecksilberdampf-Leuchtmitteln, welche in der Hansestadt Stralsund allerdings nicht mehr im Einsatz sind. Mit den vorhandenen Natriumdampflampen ist in unserer Hansestadt eine bewährte und ständig weiter entwickelte Technik im Einsatz, deren Energieeffizienz so hoch ist, dass sie nach wie vor zum aktuellen Stand der Technik gehört. Im Bereich der hier vorrangig eingesetzten Anschlusswerte je Leuchte von 70 bis 150 Watt hat die LED leichte Vorteile bei kleineren Anschlusswerten mit 70W beziehungsweise die gleiche Effizienz bei den höheren Werten mit 150W. Eine wirtschaftliche Erneuerung ist hier nur bei Anlagen gegeben, die die Abschreibungsdauer von 20 Jahren erreicht haben und wenn die Herstellungskosten der LED-Variante nicht erheblich über denen einer konventionellen Technik liegen.

 

Herr Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt