Sitzung: 24.04.2014 Stadtkleingartenausschuss
Frau Lachowski
berichtet, dass es hier früher eine andere Praxis gegeben hat. Die Behörde
hatte sich mit dem Kreisverband zusammengesetzt und eine gemeinsame Lösung
gefunden. Daraufhin hat der Kreisverband sogar seine Gartenordnung geändert.
Jetzt ist der Kreisverband enttäuscht über das veränderte Vorgehen. Nach dem
Zeitungsbericht soll nur noch eine Stunde täglich das Verbrennen möglich sein.
Herr Brost ergänzt,
dass die damalige Regelung auf Initiative der Stadt erfolgte. Die Zustände in
der Nähe von Parow waren unerträglich. Nach der Kreisgebietsreform schein
einiges widersprüchlich.
Herr Dr. Liebelt
stellt sich vor. Er sei u.a. auch für die Überwachung der abfallrechtlichen
Zustände verantwortlich. Die Pflanzenabfall-VO schreibt grundsätzlich die
Pflicht zur Entsorgung der pflanzlichen Abfälle in einer Abfallanlage vor. Die
Verbrennung in den Monaten März und Oktober ist nur eine Ausnahme. Jeder
Gartenverein kann weitere Einschränkungen fassen. Die Kritik an der
Presseveröffentlichung nimmt Herr Dr.
Liebelt entgegen. Er ist der Auffassung, dass eine Verbrennung der Abfälle
nicht notwendig ist. Die Kommune kann auch eine weitergehende Einschränkung
aussprechen.
Frau Lachowski
meint, dass sich die Kleingartenvereine schon Gedanken machen, wie pflanzliche
Abfälle ohne Verbrennen beseitigt werden können.
Herr Dr. Liebelt
weist darauf hin, dass sich die Pflanzenabfall-VO an den ökologisch
verantwortlichen Bürger richtet. Es gibt auch viele Bürger, die sich über das
Verbrennen beschweren. Der Kreisverband muss seine Satzung schon durchsetzen.
Frau Lachowski
ergänzt, dass die Gartenfreunde bei allen Begehungen auf dieses Problem
hingewiesen werden.
Herr Zimmer berichtet
über den Besuch von Herrn Kuzcinski im Rahmen der Bürgersprechstunde des
Bürgerschaftspräsidenten am 24. Februar 2014. Dieser hatte sich auch gegen das
Verbrennen ausgesprochen.
Herr Mühle meint,
dass die Frage des Nichtverbrennens generell konsequenter von der Stadt
verfolgt werden soll. Es soll ein schärferes Durchgreifen mit dem Landkreis
erfolgen.
Frau Klatte ist
gegen das Verbrennen, da auch andere Abfälle mit verbrannt werden. In den
Resten befinden sich Tiere, so dass der Tierschutz verletzt wird. Die Stadt
sollte grundsätzlich das Verbrennen verbieten. Der Ausschuss sollte mit dem
zuständigen Amt reden und einen entsprechenden Beschluss fassen.
Herr Brost ist der
Auffassung, dass ein Verbot dann nicht nur für Kleingärtner, sondern für alle
gelten muss.
Herr Tiemann
berichtet, dass beim Landkreis eine grüne Tonne zur Entsorgung von Grünschnitt
angedacht sei. Das Problem wäre, wo dann die Tonne hin soll.
Herr Franzke weist
in diesem Zusammenhang auf die große Dimension hin, da auch viel Holzschnitt
anfällt. Es sollte bei der jetzigen Regelung bleiben.
Herr Dr. Liebelt
stellt klar, dass Betriebe nicht verbrennen dürfen. Anzeigen diesbezüglich
werden verfolgt. Er ist überrascht, dass sich die Ausschussmitglieder gegen das
Verbrennen aussprechen. Die grüne Tonne wird auch Geld kosten.
Frau Klatte legt
dar, dass sie mit Schreddern gute Erfahrungen gemacht hat. Wir sollten wirklich
neue Wege überlegen. Vieles ist schwierig und unbequem.
Herr Zimmer weist
darauf hin, dass eine Änderung möglich ist, wenn eine Fraktion das Problem in
die Bürgerschaft bringt. Der OB kann dann beauftragt werden, dass die
Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet.
Abschließend meint
Herr Dr. Liebelt, dass die Politik handeln muss. Eine Beschränkung „auf Null“
ist möglich.