Frau Lachowski berichtet, dass es hier früher eine andere Praxis gegeben hat. Die Behörde hatte sich mit dem Kreisverband zusammengesetzt und eine gemeinsame Lösung gefunden. Daraufhin hat der Kreisverband sogar seine Gartenordnung geändert. Jetzt ist der Kreisverband enttäuscht über das veränderte Vorgehen. Nach dem Zeitungsbericht soll nur noch eine Stunde täglich das Verbrennen möglich sein.

 

Herr Brost ergänzt, dass die damalige Regelung auf Initiative der Stadt erfolgte. Die Zustände in der Nähe von Parow waren unerträglich. Nach der Kreisgebietsreform schein einiges widersprüchlich.

 

Herr Dr. Liebelt stellt sich vor. Er sei u.a. auch für die Überwachung der abfallrechtlichen Zustände verantwortlich. Die Pflanzenabfall-VO schreibt grundsätzlich die Pflicht zur Entsorgung der pflanzlichen Abfälle in einer Abfallanlage vor. Die Verbrennung in den Monaten März und Oktober ist nur eine Ausnahme. Jeder Gartenverein kann weitere Einschränkungen fassen. Die Kritik an der Presseveröffentlichung nimmt  Herr Dr. Liebelt entgegen. Er ist der Auffassung, dass eine Verbrennung der Abfälle nicht notwendig ist. Die Kommune kann auch eine weitergehende Einschränkung aussprechen.

 

Frau Lachowski meint, dass sich die Kleingartenvereine schon Gedanken machen, wie pflanzliche Abfälle ohne Verbrennen beseitigt werden können.

 

Herr Dr. Liebelt weist darauf hin, dass sich die Pflanzenabfall-VO an den ökologisch verantwortlichen Bürger richtet. Es gibt auch viele Bürger, die sich über das Verbrennen beschweren. Der Kreisverband muss seine Satzung schon durchsetzen.

 

Frau Lachowski ergänzt, dass die Gartenfreunde bei allen Begehungen auf dieses Problem hingewiesen werden.

 

Herr Zimmer berichtet über den Besuch von Herrn Kuzcinski im Rahmen der Bürgersprechstunde des Bürgerschaftspräsidenten am 24. Februar 2014. Dieser hatte sich auch gegen das Verbrennen ausgesprochen.

 

Herr Mühle meint, dass die Frage des Nichtverbrennens generell konsequenter von der Stadt verfolgt werden soll. Es soll ein schärferes Durchgreifen mit dem Landkreis erfolgen.

 

Frau Klatte ist gegen das Verbrennen, da auch andere Abfälle mit verbrannt werden. In den Resten befinden sich Tiere, so dass der Tierschutz verletzt wird. Die Stadt sollte grundsätzlich das Verbrennen verbieten. Der Ausschuss sollte mit dem zuständigen Amt reden und einen entsprechenden Beschluss fassen.

 

Herr Brost ist der Auffassung, dass ein Verbot dann nicht nur für Kleingärtner, sondern für alle gelten muss.

 

Herr Tiemann berichtet, dass beim Landkreis eine grüne Tonne zur Entsorgung von Grünschnitt angedacht sei. Das Problem wäre, wo dann die Tonne hin soll.

 

Herr Franzke weist in diesem Zusammenhang auf die große Dimension hin, da auch viel Holzschnitt anfällt. Es sollte bei der jetzigen Regelung bleiben.

 

Herr Dr. Liebelt stellt klar, dass Betriebe nicht verbrennen dürfen. Anzeigen diesbezüglich werden verfolgt. Er ist überrascht, dass sich die Ausschussmitglieder gegen das Verbrennen aussprechen. Die grüne Tonne wird auch Geld kosten.

 

Frau Klatte legt dar, dass sie mit Schreddern gute Erfahrungen gemacht hat. Wir sollten wirklich neue Wege überlegen. Vieles ist schwierig und unbequem.

 

Herr Zimmer weist darauf hin, dass eine Änderung möglich ist, wenn eine Fraktion das Problem in die Bürgerschaft bringt. Der OB kann dann beauftragt werden, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet.

 

Abschließend meint Herr Dr. Liebelt, dass die Politik handeln muss. Eine Beschränkung „auf Null“ ist möglich.