Sitzung: 30.04.2014 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Herr Göcke erklärt, dass die
Hansestadt Stralsund zwei Möglichkeiten hat, sich des Anliegens eines Bürgers
anzunehmen. Zum Einen nach § 5 KV M-V in Form einer kommunalen Satzung und zum
Anderen mit einem Erlass einer Verordnung.
Der vorliegende Aspekt sei in
der Pflanzenabfalllandesverordnung geregelt. Herr Göcke gibt bekannt, dass die
Zuständigkeit beim Landrat liegt.
Der Ausschussvorsitzende gibt
bekannt, dass Herr Kuzcinski eine Nachricht des Ausschusses erhalten wird,
indem darauf hingewiesen wird, dass er sich mit seinem Anliegen zum Verbrennen
von Gartenabfällen an den Landrat zu wenden hat.
Die Ausschussmitglieder stehen
der Haltung des Herrn Kuzcinski mehrheitlich negativ gegenüber.