Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

 


Herr Göcke erklärt, dass die Hansestadt Stralsund zwei Möglichkeiten hat, sich des Anliegens eines Bürgers anzunehmen. Zum Einen nach § 5 KV M-V in Form einer kommunalen Satzung und zum Anderen mit einem Erlass einer Verordnung.

 

Der vorliegende Aspekt sei in der Pflanzenabfalllandesverordnung geregelt. Herr Göcke gibt bekannt, dass die Zuständigkeit beim Landrat liegt.

 

Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, dass Herr Kuzcinski eine Nachricht des Ausschusses erhalten wird, indem darauf hingewiesen wird, dass er sich mit seinem Anliegen zum Verbrennen von Gartenabfällen an den Landrat zu wenden hat.

 

Die Ausschussmitglieder stehen der Haltung des Herrn Kuzcinski mehrheitlich negativ gegenüber.