Herr Kobsch erläutert einleitend die historische Entwicklung des Erbbaurechtes.

 

Er teilt mit, dass aktuell über 90 Erbbaurechte in der Hansestadt Stralsund vergeben sind.

 

Ein Drittel der Erbbaurechte sind in den Klöstern der Hansestadt Stralsund vergeben. Da dies Teil des kulturellen Erbes ist, befürwortet die Verwaltung den Verkauf dieser Grundstücke nicht. Dem Verkauf der übrigen Erbbaurechte steht die Verwaltung lt. Herr Kobsch offen gegenüber. Er merkt an, dass die Verkaufserträge in die Infrastruktur der Hansestadt investiert werden könnte.

 

Herr Quintana Schmidt bittet um eine Gegenüberstellung der jährlichen Einnahmen durch die Erbbaurechte und dem einmaligen Verkaufserlös.

Herr Kobsch teilt dazu mit, dass jährliche Einnahmen in Höhe von 126.000 EUR durch die aktuell vergebenen Erbbaurechte erzielt werden. Dem gegenüber steht ein einmaliger Verkaufserlös, kalkuliert mit dem aktuellen Bodenrichtwert, von ca. 4,1 Mio. EUR. Ohne die Klöster handelt es sich um einen Verkaufserlös von 3,6 Mio. EUR.

 

Frau Steinfurt erinnert an die Präsentation der Abteilung Liegenschaften im Finanz- und Vergabeausschuss im Jahr 2014. Die zum damaligen Zeitpunkt laufenden Erbbaurechtsverträge mit den entsprechenden Laufzeiten ergaben einen Wert von 5,9 Mio. EUR. Dem gegenüber stand ein damaliger Verkaufswert von ca. 2,7 Mio. EUR. Die Einnahmen über die Erbbaurechte sind um das 2 bis 3-fache höher als ein Verkauf.

Frau Steinfurt macht deutlich, dass auch nach dem Auslaufen der Erbbaurechtsverträge der Verkaufswert des Grundstückes der Hansestadt Stralsund erhalten bleibt.

Sollte ein Verkauf der aktuellen Erbbaurechte stattfinden, hat dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Stralsund.

 

Herr Quintana Schmidt stellt einen Antrag auf Zurückweisung in die Fraktionen, da noch Beratungsbedarf besteht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

3 Zustimmungen             5 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltungen

 

Herr Haack spricht den historischen Hintergrund des Erbbaurechtes an.

Momentan ist lediglich die Vergabe von Erbbaurechten in der Ortslage in Devin möglich, wobei in allen anderen Ortslagen auch ein Kauf von Grundstücken angeboten wird. Er sieht hier eine Ungleichbehandlung der Stralsunder Bürger. 

 

Herr Winter teilt mit, dass, wenn die grundsätzliche Meinung geändert wurde, die Grundstücke aus städtischen Grundbesitz zu verkaufen und diese nicht mehr in das Erbbaurecht zugeben, dies einer neuen Beurteilung unterzogen werden muss. 

 

Herr Gränert nimmt Bezug auf die Bürgerschaftssitzung und fragt nach, ob seitens dem Rechtsamt, bezüglich der Befangenheit der Bürgerschaftsmitglieder, geprüft wurde, wer sich zu enthalten hat.

 

Herr Quintana Schmidt teilt daraufhin mit, dass, falls damit Herr Haack gemeint ist, er bereits kundgetan hat, das er nicht befangen ist.

 

Herr Gränert merkt an, dass es durchaus möglich ist, dass mehrere Bürgerschafts-mitglieder befangen sein könnten.

 

Da kein Vertreter des Rechtsamtes an der Sitzung teilnimmt, kann die Frage von Herrn Gränert nicht abschließend geklärt werden.

 

Herr Quintana Schmidt sieht die Befangenheitsprüfung nicht als eine Aufgabe der Verwaltung an. Wer annehmen muss, das er befangen ist, hat dies unaufgefordert anzuzeigen.

 

Herr Pieper lässt über den verwiesenen Antrag abstimmen:

 

Abstimmung:    5 Zustimmungen             4 Gegenstimmen             0 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, dem Antrag zuzustimmen.