Herr Haack ist weitestgehend mit der Gestaltungssatzung zufrieden, dennoch hält er es für sinnvoll, gerade in Bezug auf Photovoltaikanlagen Änderungen vorzunehmen. Als Beispiel nennt er die Gestaltungssatzungen von Wismar und Lüneburg, die er der Verwaltung und den Ausschussmitgliedern gerne zur Verfügung stellt. Dabei geht es vor allem um eine Installation der Anlagen in Bereichen, die nicht einsehbar sind.

Frau Gessert gibt den Hinweis, dass die Satzung die Gestaltung von baulichen Anlagen regelt, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Es ist also denkbar, an nicht einsehbaren Stellen, solche Anlagen zu installieren. Frau Gessert gibt weiterhin zu bedenken, dass solche Entscheidungen nicht nur nach der Gestaltungssatzung, sondern auch nach dem Denkmalwert der Gebäude getroffen werden und dieser nicht außer Acht gelassen werden darf. Herr Bauschke erkundigt sich, wie weit „öffentlich einsehbar“ von der Verwaltung ausgelegt wird. Frau Gessert bestätigt, dass in „öffentlich einsehbar“ auch Anlagen bzw. Gebäude einbezogen werden, die von oben zu sehen sind. Bei vorliegenden Anträgen erfolgt immer eine Einzelfallprüfung. Ob die Errichtung einer Photovoltaikanlage schon einmal genehmigt worden ist, kann Frau Gessert ad hoc nicht beantworten, liefert die Antwort aber gerne nach.

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, das Thema in einer späteren Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu setzen.