Sitzung: 10.12.2020 Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Herr Haack ist weitestgehend mit der
Gestaltungssatzung zufrieden, dennoch hält er es für sinnvoll, gerade in Bezug
auf Photovoltaikanlagen Änderungen vorzunehmen. Als Beispiel nennt er die
Gestaltungssatzungen von Wismar und Lüneburg, die er der Verwaltung und den
Ausschussmitgliedern gerne zur Verfügung stellt. Dabei geht es vor allem um
eine Installation der Anlagen in Bereichen, die nicht einsehbar sind.
Frau Gessert gibt den Hinweis, dass die
Satzung die Gestaltung von baulichen Anlagen regelt, die vom öffentlichen Raum
aus einsehbar sind. Es ist also denkbar, an nicht einsehbaren Stellen, solche
Anlagen zu installieren. Frau Gessert gibt weiterhin zu bedenken, dass solche
Entscheidungen nicht nur nach der Gestaltungssatzung, sondern auch nach dem Denkmalwert
der Gebäude getroffen werden und dieser nicht außer Acht gelassen werden darf.
Herr Bauschke erkundigt sich, wie weit „öffentlich einsehbar“ von der
Verwaltung ausgelegt wird. Frau Gessert bestätigt, dass in „öffentlich
einsehbar“ auch Anlagen bzw. Gebäude einbezogen werden, die von oben zu sehen
sind. Bei vorliegenden Anträgen erfolgt immer eine Einzelfallprüfung. Ob die
Errichtung einer Photovoltaikanlage schon einmal genehmigt worden ist, kann
Frau Gessert ad hoc nicht beantworten, liefert die Antwort aber gerne nach.
Die Ausschussmitglieder verständigen sich
darauf, das Thema in einer späteren Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu
setzen.