Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Auf der bisher naturbelassenen Fläche, die von mehreren Teilabschnitten des Deviner Weges umgeben ist, ist mit den Bauarbeiten für einen Parkplatz begonnen worden. Nach unserer Einschätzung ist der Eingriff in diese Fläche aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht bedenklich. Wurde die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt. Wenn ja, welche Einschätzung hatte die Untere Naturschutzbehörde zu diesem Eingriff?

2.       Welche Maßnahmen sind zum Schutz der in der Begründung benannten Tiere geplant und umgesetzt?

3.       Welche Alternativen wurden für die Errichtung eines Parkplatzes geprüft?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich und mit folgendem Inhalt:

 

Zu 1.:

Bei dem Bauantrag für die Errichtung des o.g. Parkplatzes wurde 2018 die Untere Naturschutzbehörde (UNB) vom Bauamt der Hansestadt Stralsund beteiligt. Die Hinweise und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde flossen in die Baugenehmigung ein. Grundstücksrechtliche Probleme haben zur Verzögerung der Baugenehmigung geführt. Die Baugenehmigung wurde im November 2020 mit der Zustimmung der UNB erteil, die UNB wurde ebenfalls im November 2020 darüber informiert.

Bei der in Rede stehenden Fläche am Deviner Weg, handelt es sich den Angaben zufolge um eine ehemalige Ackerfläche. Durch regelmäßige Mahd wurde die sehr strukturarme, jetzige Grünlandfläche kurzgehalten. Sie bietet wenig Versteckmöglichkeiten und ist zudem durch die Nähe zur störungsstarken Straße vorbelastet. Das östlich angrenzende Grundstück mit seiner Vielzahl an Gehölzen, natürlichen Verstecken und dem Kleingewässer, bietet weitaus attraktivere Bedingungen für die Tierwelt. 

Um dennoch auszuschließen, dass streng geschützte und/oder gefährdete Reptilien (insbesondere Schlangen) die Fläche besiedelt haben, erfolgte in der 2. Jahreshälfte 2020 eine faunistische Kartierung (u.a. Ausbringen und regelmäßiger Kontrolle von 21 künstlichen Schlangenverstecken). Es konnten durch den Gutachter keine Reptilien unter den künstlichen Verstecken oder im Umfeld dokumentiert werden. Die der Fläche zugeschriebene mögliche Besiedelung mit Eidechsen, Blindschleichen, Molchen und Teichfröschen konnte nicht bestätigt werden. Lediglich wurden vielfach Gänge von Mäusen unter den ausgelegten Verstecken gefunden.

 

Zu 2.:

Zum Schutz etwaiger Lebewesen wird eine ausreichende Entfernung zum geplanten Baufeld (westlicher Randbereich der Grünlandfläche an den Straßenrand angrenzend) eingehalten. Durch die Aufschichtung eines 1,50 m – 1,80 m hohen künstlichen Erdwalls in mehr als 20 m Entfernung zum Biotop, wird eine natürliche Barriere zwischen dem Parkplatz und der Grünfläche geschaffen, um die Trennung zur befahrenen Fläche weiter zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird eine kleine Steinpackung auf der Seite zur Wiese hin am Wall angelegt, damit sich Insekten und Kleintiere ansiedeln können.

Für die Bewertung der vorhabensbedingt notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde der UNB vom Bauherrn eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung gemäß HzE 06/2018 vorgelegt. Der Eingriff wurde durch Abbuchung von einem Ökokonto ausgeglichen. Der Nachweis zur Abbuchung vom Ökokonto liegt der UNB vor. Der Vorgang wurde naturschutzfachlich korrekt abgehandelt.

 

Zu 3.:

Bei dem Parkplatz handelt es sich um ein privates Vorhaben. Die Bauaufsicht hat die Pflicht, den eingereichten Antrag zu prüfen und nicht, die Sinnhaftigkeit der Entscheidung des Bauherrn einzuschätzen.

Die Parkflächen sollen den Parkdruck rund um den Uhlenhaus Campus im Rotdornweg entzerren. Durch die Nutzung der bereits fertiggestellten und in Nutzung befindlichen Gebäude und die Neueröffnung einer weiteren Tagesklinik Ende des Jahres, würden sich ansonsten die Probleme der Parkplatzsuche in dem Gebiet erneut verschlechtern. Zwar wurden die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze auf den privaten Baugrundstücken errichtet, jedoch hat sich gezeigt, dass diese nicht annähernd ausreichen. Nach Angabe des Bauherrn war eine andere Fläche, die genauso gut verkehrstechnisch erreichbar ist und ebenfalls topographisch ohne großen Aufwand hergerichtet werden könnte, im Umfeld nicht vorhanden oder gar zum Kauf gestanden.

 

Herr Suhr hat zunächst keine Nachfrage.