Anfrage:
1. Auf der
bisher naturbelassenen Fläche, die von mehreren Teilabschnitten des Deviner
Weges umgeben ist, ist mit den Bauarbeiten für einen Parkplatz begonnen worden.
Nach unserer Einschätzung ist der Eingriff in diese Fläche aus arten- und naturschutzfachlicher
Sicht bedenklich. Wurde die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens beteiligt. Wenn ja, welche Einschätzung hatte die
Untere Naturschutzbehörde zu diesem Eingriff?
2. Welche
Maßnahmen sind zum Schutz der in der Begründung benannten Tiere geplant und
umgesetzt?
3. Welche
Alternativen wurden für die Errichtung eines Parkplatzes geprüft?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich und
mit folgendem Inhalt:
Zu 1.:
Bei dem Bauantrag für die Errichtung des
o.g. Parkplatzes wurde 2018 die Untere Naturschutzbehörde (UNB) vom Bauamt der
Hansestadt Stralsund beteiligt. Die Hinweise und Anregungen der Unteren
Naturschutzbehörde flossen in die Baugenehmigung ein. Grundstücksrechtliche
Probleme haben zur Verzögerung der Baugenehmigung geführt. Die Baugenehmigung
wurde im November 2020 mit der Zustimmung der UNB erteil, die UNB wurde
ebenfalls im November 2020 darüber informiert.
Bei der in Rede stehenden Fläche am Deviner
Weg, handelt es sich den Angaben zufolge um eine ehemalige Ackerfläche. Durch
regelmäßige Mahd wurde die sehr strukturarme, jetzige Grünlandfläche
kurzgehalten. Sie bietet wenig Versteckmöglichkeiten und ist zudem durch die
Nähe zur störungsstarken Straße vorbelastet. Das östlich angrenzende Grundstück
mit seiner Vielzahl an Gehölzen, natürlichen Verstecken und dem Kleingewässer,
bietet weitaus attraktivere Bedingungen für die Tierwelt.
Um dennoch auszuschließen, dass streng
geschützte und/oder gefährdete Reptilien (insbesondere Schlangen) die Fläche
besiedelt haben, erfolgte in der 2. Jahreshälfte 2020 eine faunistische
Kartierung (u.a. Ausbringen und regelmäßiger Kontrolle von 21 künstlichen
Schlangenverstecken). Es konnten durch den Gutachter keine Reptilien unter den
künstlichen Verstecken oder im Umfeld dokumentiert werden. Die der Fläche
zugeschriebene mögliche Besiedelung mit Eidechsen, Blindschleichen, Molchen und
Teichfröschen konnte nicht bestätigt werden. Lediglich wurden vielfach Gänge
von Mäusen unter den ausgelegten Verstecken gefunden.
Zu 2.:
Zum Schutz etwaiger Lebewesen wird eine
ausreichende Entfernung zum geplanten Baufeld (westlicher Randbereich der
Grünlandfläche an den Straßenrand angrenzend) eingehalten. Durch die
Aufschichtung eines 1,50 m – 1,80 m hohen künstlichen Erdwalls in mehr als 20 m
Entfernung zum Biotop, wird eine natürliche Barriere zwischen dem Parkplatz und
der Grünfläche geschaffen, um die Trennung zur befahrenen Fläche weiter zu
kennzeichnen. Darüber hinaus wird eine kleine Steinpackung auf der Seite zur
Wiese hin am Wall angelegt, damit sich Insekten und Kleintiere ansiedeln
können.
Für die Bewertung der vorhabensbedingt
notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde der UNB vom Bauherrn eine
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung gemäß HzE 06/2018 vorgelegt. Der Eingriff
wurde durch Abbuchung von einem Ökokonto ausgeglichen. Der Nachweis zur
Abbuchung vom Ökokonto liegt der UNB vor. Der Vorgang wurde naturschutzfachlich
korrekt abgehandelt.
Zu 3.:
Bei dem Parkplatz handelt es sich um ein
privates Vorhaben. Die Bauaufsicht hat die Pflicht, den eingereichten Antrag zu
prüfen und nicht, die Sinnhaftigkeit der Entscheidung des Bauherrn
einzuschätzen.
Die Parkflächen sollen den Parkdruck rund
um den Uhlenhaus Campus im Rotdornweg entzerren. Durch die Nutzung der bereits
fertiggestellten und in Nutzung befindlichen Gebäude und die Neueröffnung einer
weiteren Tagesklinik Ende des Jahres, würden sich ansonsten die Probleme der
Parkplatzsuche in dem Gebiet erneut verschlechtern. Zwar wurden die nach
Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze auf den privaten Baugrundstücken
errichtet, jedoch hat sich gezeigt, dass diese nicht annähernd ausreichen. Nach
Angabe des Bauherrn war eine andere Fläche, die genauso gut verkehrstechnisch
erreichbar ist und ebenfalls topographisch ohne großen Aufwand hergerichtet
werden könnte, im Umfeld nicht vorhanden oder gar zum Kauf gestanden.
Herr Suhr hat zunächst keine Nachfrage.