Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Zur Bürgerschaftssitzung am 30. Januar ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, die Realisierbarkeit einer Seebrücke mit gastronomischer Einrichtung zu prüfen. Ebenso soll geprüft werden, einen Bereich für Schul- und Sportschwimmen zu schaffen. Mit einzubinden ist dabei eine Steganlage mit einem umbauten Schwimmbereich, einer Wasserrutsche, einem kleinen Sprungturm sowie einem Rettungsschwimmerturm.

Wie ist der Sachstand der Prüfung?

 

2.       Lässt es sich schon abschätzen, inwieweit sich eine gastronomische Einrichtung auf einer Seebrücke im Bereich des Stralsunder Strandbades wirtschaftlich betreiben lässt?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

Zu 1. und 2.:

Im Auftrag der LEG wurde eine Grobkostenschätzung für eine Gastronomie an der geplanten Steganlage durchgeführt. Die Kosten für die Gastronomie betragen hiernach rd. 2,3 Mio €. Zur Wirtschaftlichkeit gibt es noch keine konkreten Aussagen, die Stadtverwaltung verfolgt aber planerisch weiterhin das Ziel der Errichtung der Gastronomie.

Im nächsten Jahr soll eine Variantenuntersuchung für die Gestaltung der Steganlage insgesamt mit den weiteren in der Anfrage genannten Nutzungen einschließlich eines barrierefreien Wasserzuganges durchgeführt werden. Im Zuge der Variantenuntersuchung können dann die Gestaltungsmöglichkeiten für die einzelnen Nutzungen einschließlich Kostenschätzung für die gesamte Steganlage ermittelt werden.

 

 

Herr Buxbaum hat zunächst keine Nachfrage.