Anfrage:
1. Zur
Bürgerschaftssitzung am 30. Januar ist der Oberbürgermeister beauftragt worden,
die Realisierbarkeit einer Seebrücke mit gastronomischer Einrichtung zu prüfen.
Ebenso soll geprüft werden, einen Bereich für Schul- und Sportschwimmen zu schaffen.
Mit einzubinden ist dabei eine Steganlage mit einem umbauten Schwimmbereich,
einer Wasserrutsche, einem kleinen Sprungturm sowie einem
Rettungsschwimmerturm.
Wie ist der
Sachstand der Prüfung?
2. Lässt es
sich schon abschätzen, inwieweit sich eine gastronomische Einrichtung auf einer
Seebrücke im Bereich des Stralsunder Strandbades wirtschaftlich betreiben
lässt?
Die
Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
Zu 1. und
2.:
Im Auftrag der LEG wurde eine
Grobkostenschätzung für eine Gastronomie an der geplanten Steganlage
durchgeführt. Die Kosten für die Gastronomie betragen hiernach rd. 2,3 Mio €.
Zur Wirtschaftlichkeit gibt es noch keine konkreten Aussagen, die
Stadtverwaltung verfolgt aber planerisch weiterhin das Ziel der Errichtung der
Gastronomie.
Im nächsten Jahr soll eine
Variantenuntersuchung für die Gestaltung der Steganlage insgesamt mit den
weiteren in der Anfrage genannten Nutzungen einschließlich eines barrierefreien
Wasserzuganges durchgeführt werden. Im Zuge der Variantenuntersuchung können
dann die Gestaltungsmöglichkeiten für die einzelnen Nutzungen einschließlich
Kostenschätzung für die gesamte Steganlage ermittelt werden.
Herr Buxbaum
hat zunächst keine Nachfrage.