Anfrage:
- Wie
häufig und in welchem Gesamtvolumen wurde das Begrüßungsgeld in den
vergangenen 5 Jahren (Aufstellung pro Jahr) abgerufen?
- Wie viele Studierende, die das Begrüßungsgeld erhalten
haben, sind anschließend in Stralsund (Wohnsitz länger als 5 Jahre)
geblieben?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit
folgendem Inhalt:
Zu 1.:
Folgende Tabellen wurden aufbereitet und beigefügte PowerPoint
vorbereitet:
Datenblatt 1 zeigt: Anzahl der Studierende und Auszubildende
Jahr\Anzahl |
Studierende |
Auszubildende |
Gesamt |
2020 |
340 |
41 |
381 |
2019 |
385 |
60 |
445 |
2018 |
471 |
52 |
523 |
2017 |
382 |
75 |
457 |
2016 |
360 |
77 |
437 |
Datenblatt 2 zeigt: Verhältnis Studierende und Auszubildende zur
Gesamtzahl.
Zu 2.
Wie viele Studierende bzw. Auszubildende, die das Begrüßungsgeld
erhalten haben, anschließend in Stralsund geblieben sind, kann durch die
Verwaltung nicht beantwortet werden. Im Melderegister werden nach dem
Bundesmeldegesetz nur Daten gespeichert, die für die Führung des Registers
erforderlich sind. Hierzu gehören jedoch keine Daten zur Auszahlung eines
Begrüßungsgeldes. Es müssten somit die Personen der Jahre 2010 bis 2015 einzeln
überprüft werden. Der entsprechende Aufwand wäre unverhältnismäßig.
Festgestellt werden kann aber, dass es in den Jahren 2016 –
2020 zu folgenden Rückforderungen von Zuschüssen seitens der Verwaltung
gekommen ist:
Jahr\Anzahl |
Anzahl
der Rückforderungen |
2020 |
6 |
2019 |
3 |
2018 |
3 |
2017 |
4 |
2016 |
0 |
Darüber hinaus sei erwähnt, dass die allgemeine Zuweisung
derzeit für das Haushaltsjahr 2020 31.860.653,80
EUR beträgt. Bei einer Einwohnerzahl von 59.418 (Stand 31.12.2019 Quelle:
https://www.stralsund.de/export/sites/hst/buerger/rathaus/statistik/Bevoelkerung/Bevoelkerungsentwicklung.pdf),
macht das eine Pro-Kopf-Zuweisung von
536,21 EUR. Somit rechnet sich die Begrüßungspauschale i.H.v. 150,00 EUR schon
im ersten Jahr. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Aufenthaltszeit von
zwei bis drei Jahren fällt für die Hansestadt ein deutliches Plus an.
Datenblatt 3 zeigt: Auszahlungsvolumen nach Studierende und
Auszubildende
Jahr\Betrag |
Studierende |
Auszubildende |
Gesamt |
2020 |
51.000,00 € |
6.150,00 € |
57.150,00 € |
2019 |
57.750,00 € |
9.000,00 € |
66.750,00 € |
2018 |
70.650,00 € |
7.800,00 € |
78.450,00 € |
2017 |
57.300,00 € |
11.250,00 € |
68.550,00 € |
2016 |
54.000,00 € |
11.550,00 € |
65.550,00 € |
Datenblatt 4 zeigt: Verhältnis Studierende und Auszubildende zum
Gesamtvolumen
Herr Liebeskind hat zunächst keine Nachfrage.