Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2014, sowie die abschließenden Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.

 

2. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2014 zeitnah auszuräumen und künftig zu beachten. Insbesondere wird die Verwaltung aufgefordert, die Dienstanweisungen zur Organisation des Rechnungswesens unverzüglich zu erstellen.

 


Ohne Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen