Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt
Stralsund zum 31.12.2014, sowie die abschließenden Prüfungsvermerke des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.
2.
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der
Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2014 zeitnah
auszuräumen und künftig zu beachten. Insbesondere wird die Verwaltung
aufgefordert, die Dienstanweisungen zur Organisation des Rechnungswesens
unverzüglich zu erstellen.
Ohne Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen