Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
A.
Feststellung des Jahresabschlusses
1.
den aus Vorjahren bestehenden Ergebnisvortrag in Höhe
von -10.657.531,78 EUR gemäß § 44 Absatz 5 GemHVO- Doppik unverändert auf neue
Rechnung vorzutragen.
2. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2014 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 297.115.573,34 EUR bei einer Bilanzsumme von 644.879.385,26 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 0,00 EUR festzustellen.
B. Entlastung des Oberbürgermeisters
Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander
Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2014
die Entlastung erteilt.
Da es keinen Redebedarf gibt, stellt der Präsident die Vorlage B 0088/2020 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen