Sitzung: 03.12.2020 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 0038/2020
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt einschließlich des Beschluss 2020-VII-08-0421 die „Satzung zum
Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Stralsund
(Grünflächensatzung)“.
Frau von Allwörden
nimmt Bezug auf eine Anregung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung, das
Grillen auf der Hansawiese zu gestatten und dies als Anlage der Satzung
beizufügen. Die Fraktion CDU/FDP ist der Auffassung, daneben weitere geeignete
Flächen zu benennen und in dieser Anlage aufzunehmen. Entsprechendes beinhaltet
der eingereichte Ergänzungsantrag zur Vorlage.
Herr Adomeit ist
der Auffassung, den Satzungsentwurf zurückzustellen und überarbeitet mit den
vorgesehenen Ergänzungen erneut zur Beschlussfassung einzureichen.
Aufgrund des
inhaltlich über die Empfehlung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
hinausgehenden Ergänzungsantrages schlägt Herr Suhr vor, zunächst die Satzung
zu beschließen und eine Anlage mit Benennung der geeigneten Flächen nach
Beratung im Ausschuss im Nachgang in der Bürgerschaft zu entscheiden. Eine Entscheidung zu Flächen in der heutigen
Sitzung hält Herr Suhr ohne ausreichende Überprüfung für schwierig.
Herr Kühnel
vertritt die Auffassung, zunächst über die in einer Anlage zu benennenden
weiteren Flächen zur Duldung von Grillaktivitäten zu beraten, die Satzung
entsprechend zu modifizieren und in der überarbeiteten Fassung zu beschließen.
Herr Dr. Zabel
stellt den Antrag, nach Satz 2 in § 3 Absatz 6 der Satzung folgende
Formulierung aufzunehmen:
„Die entsprechenden
Flächen / Plätze werden als Anhang der Satzung beigefügt.“
Die Flächen und
Plätze sind im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zu definieren und könnten,
soweit erforderlich, ggf. im Nachgang durch die Bürgerschaft beschlossen
werden.
Herr Adomeit gibt
zu bedenken, dass keine klare Definition vorliegt, was unter Grillen zu
verstehen ist. Ggf. sind Konflikte bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörde
vorprogrammiert, da unterschiedliche Auffassungen dazu bestehen. Zudem sollte
es wie bisher bei Duldungen belassen werden, soweit keine Beeinträchtigungen
auftreten. Die Benennung von Flächen sieht er problematisch.
Aus Sicht von Herrn Dr. Zabel ist auch nach Rücksprache mit einem Vertreter der
Freiwilligen Feuerwehr die Ausweisung von konkreten Flächen zu begrüßen, weil
es den Aufgaben des Ordnungsamtes und der Feuerwehr entgegenkommt.
Weitere
Wortmeldungen gibt es nicht. Der Präsident stellt den Ergänzungsantrag von
Herrn Dr. Zabel zur Abstimmung:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt
- die
Ergänzung des § 3 Absatz 6 um einen neuen Satz 3 wie folgt:
Die entsprechenden Flächen / Plätze werden als Anhang der Satzung
beigefügt.
- Die
Benennung der Flächen und Plätze in dem genannten Anhang erfolgt
federführend im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
2020-VII-08-0421
Anschließend stellt
der Präsident die Vorlage B 0038/2020 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: 33 Zustimmungen 4 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung