Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich des Beschluss 2020-VII-08-0421 die „Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Stralsund (Grünflächensatzung)“.

 

 

 


Frau von Allwörden nimmt Bezug auf eine Anregung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung, das Grillen auf der Hansawiese zu gestatten und dies als Anlage der Satzung beizufügen. Die Fraktion CDU/FDP ist der Auffassung, daneben weitere geeignete Flächen zu benennen und in dieser Anlage aufzunehmen. Entsprechendes beinhaltet der eingereichte Ergänzungsantrag zur Vorlage.

 

Herr Adomeit ist der Auffassung, den Satzungsentwurf zurückzustellen und überarbeitet mit den vorgesehenen Ergänzungen erneut zur Beschlussfassung einzureichen.

Aufgrund des inhaltlich über die Empfehlung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung hinausgehenden Ergänzungsantrages schlägt Herr Suhr vor, zunächst die Satzung zu beschließen und eine Anlage mit Benennung der geeigneten Flächen nach Beratung im Ausschuss im Nachgang in der Bürgerschaft zu entscheiden.  Eine Entscheidung zu Flächen in der heutigen Sitzung hält Herr Suhr ohne ausreichende Überprüfung für schwierig.

 

Herr Kühnel vertritt die Auffassung, zunächst über die in einer Anlage zu benennenden weiteren Flächen zur Duldung von Grillaktivitäten zu beraten, die Satzung entsprechend zu modifizieren und in der überarbeiteten Fassung zu beschließen.

 

Herr Dr. Zabel stellt den Antrag, nach Satz 2 in § 3 Absatz 6 der Satzung folgende Formulierung aufzunehmen:

„Die entsprechenden Flächen / Plätze werden als Anhang der Satzung beigefügt.“

 

Die Flächen und Plätze sind im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zu definieren und könnten, soweit erforderlich, ggf. im Nachgang durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

 

Herr Adomeit gibt zu bedenken, dass keine klare Definition vorliegt, was unter Grillen zu verstehen ist. Ggf. sind Konflikte bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörde vorprogrammiert, da unterschiedliche Auffassungen dazu bestehen. Zudem sollte es wie bisher bei Duldungen belassen werden, soweit keine Beeinträchtigungen auftreten. Die Benennung von Flächen sieht er problematisch.


Aus Sicht von Herrn Dr. Zabel ist auch nach Rücksprache mit einem Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr die Ausweisung von konkreten Flächen zu begrüßen, weil es den Aufgaben des Ordnungsamtes und der Feuerwehr entgegenkommt.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Der Präsident stellt den Ergänzungsantrag von Herrn Dr. Zabel zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt

 

  1. die Ergänzung des § 3 Absatz 6 um einen neuen Satz 3 wie folgt:

 

Die entsprechenden Flächen / Plätze werden als Anhang der Satzung beigefügt.

 

  1. Die Benennung der Flächen und Plätze in dem genannten Anhang erfolgt federführend im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung.

 

Abstimmung:    Mehrheitlich zugestimmt

 

2020-VII-08-0421

 

Anschließend stellt der Präsident die Vorlage B 0038/2020 wie folgt zur Abstimmung:

 


Abstimmung:    33 Zustimmungen           4 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltung