Zu Beginn weist Herr Bauschke darauf hin, dass den Ausschussmitgliedern ein Austauschblatt vorliegt, in dem § 1 der Satzung noch einmal verändert worden ist. Er bittet um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei eventuellen Nachfragen.

 

Frau Benz geht auf den Inhalt der Vorlage ein.

Bei den zwei bisher existierenden Satzungen aus den Jahren 1991 und 1992 gab es immer wieder Aktualisierungsbedarf. Deshalb hat sich die Verwaltung entschieden, beide Satzungen zu einer zusammenzufassen und entsprechend anzupassen.

Jetzt finden sich Ge- und Verbote zu Grünflächen als auch Gebührentatbestände und Regelungen zur Sondernutzung in einer Satzungsfassung.

 

Herr Bauschke erfragt, in wie weit Ermessensspielraum bei der Gebührenkalkulation ausgeübt werden kann, bzw. wie die Gebühren ermittelt worden sind.

 

Frau Benz weist auf Vorgaben hin, die genutzt werden müssen, außerdem wurden der Aufwand für den Erhalt der Grünflächen und die Größe der Flächen angesetzt. Weiterhin wurde der Wert der Fläche für die Allgemeinheit und das Interesse des Antragstellers auf Sondernutzung berücksichtigt. Daraus wurden verschiedene Bewertungsmaßstäbe gebildet und Kriterien zusammengeführt. Anschließend wurde die Kalkulation erstellt.

 

Es handelt sich um vergleichsweise geringe Gebühren, die nicht oft erhoben werden.

 

Herr Röll weist auf § 3 Abs. 5 der Satzung hin, in dem es heißt: „Die Benutzung von Wegen in öffentlichen Grünflächen mit dem Fahrrad ist zulässig.“ Seiner Ansicht nach, muss dieser Satz wie folgt ergänzt werden: „Soweit es nicht durch Beschilderung ausgeschlossen ist.“

Herr Bauschke erkundigt sich, ob die Beschilderung nicht ohnehin Vorrang hat. Frau Benz verweist auf den Folgesatz in der Satzung und stimmt zu, dass, wenn eine Beschilderung vorhanden ist, diese gilt.

 

 

Weiter schlägt Herr Röll eine Änderung in § 12 Abs. 1, Nr. 1 der Satzung vor, in dem es heißt: „gegen die Gebote aus § 3 Abs. 1 verstößt.“ Aus seiner Sicht handelt es sich um Verbote, was angepasst werden sollte.

 

Frau Benz entgegnet, dass es sich in § 3 der Satzung um Gebote und nicht um Verbote handelt.

 

Herr Suhr beantragt die Verweisung der Vorlage zur Beratung in die Fraktionen.  

 

Herr Bauschke stellt den Verweisungsantrag von Herrn Suhr zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 2 Zustimmungen 7 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Anschließend stellt Herr Bauschke die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0037/2020 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            2 Stimmenthaltungen