Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Welches Vorgehen plant die Stadtverwaltung in Bezug auf auslaufende Pachtverträge über landwirtschaftliche Nutzflächen am 30.09.2021?
(bezugnehmend auf Ihre Antwort auf kAF 0159/2017)

2.    Beabsichtigt die Stadtverwaltung, die frei werdenden Pachtverträge öffentlich auszuschreiben?


- Wenn ja, welche Kriterien werden einer Entscheidung zur Vergabe der Pachtverträge zugrunde gelegt?
 

3.    Werden Belange des öffentlichen Interesses wie etwa der Klimaschutz, Ansiedlungsunterstützungen für Junglandwirt*innen oder auch der regionale Anbau von Gemüse bei der Neugestaltung, bzw. Verlängerung von Pachtverträgen vertraglich berücksichtigt?

 

- Wenn ja, welche Belange finden wie Berücksichtigung?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

Die Hansestadt Stralsund hat ihre landwirtschaftlichen Flächen schon immer ortsansässigen Landwirten langfristig verpachtet. Nur so kann gesichert werden, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt, dass Arbeitsplätze im Umfeld erhalten werden und, dass der Boden auch gepflegt wird.

 

Landwirte, die seit Jahrzehnten zuverlässige Vertragspartner der Hansestadt Stralsund sind, sollen dies auch künftig bleiben. D.h., wenn bei diesen Landwirten, die nicht nur ihre Pacht gezahlt haben, sondern auch in das Unternehmen investiert und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten haben, die Pachtverträge auslaufen, werden diese auf deren Antrag hin auch verlängert.

 

Geben Landwirte bei Beendigung des Pachtvertrages oder auch schon vorher ihren Betrieb auf, können andere Landwirte, so auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte, diese Betriebe übernehmen und die betreffenden Verträge mit der Hansestadt Stralsund fortführen. Derartige Vorgänge sind unter den Landwirten bekannt, so dass sich die betreffenden Landwirte dann bei der Hansestadt Stralsund um Pachtverträge bewerben. Zuverlässige Landwirte und solche, die die betreffenden Flächen schon jetzt im Rahmen eines Pflugtausches bewirtschaften, werden bei der Pachtvergabe bevorzugt.

 

Eine öffentliche Ausschreibung freier Pachtflächen ist nicht vorgesehen. Dies würde zwar zur Steigerung der Pachteinnahmen, aber auch zu Betriebsschließungen bei langjährig geführten Unternehmen führen, denn diese würden plötzlich mit Personal und teurer Technik, aber ohne ausreichende landwirtschaftliche Flächen dastehen. Hinzu kommt, dass die Hansestadt Stralsund kaum zusammenhängende Acker- und Grünlandflächen besitzt.

 

Belange des öffentlichen Interesses wie etwa der Klimaschutz werden bei der Neugestaltung bzw. Verlängerung der Verträge berücksichtigt. Alle Pächter sind verpflichtet, die strengen Normen der Düngemittelverordnung einzuhalten. Darüber hinaus kann jeder Landwirt selbst entscheiden, ob er seine Flächen konventionell, nach den Kriterien für Biobetriebe oder aber in einer Mischform aus beiden bewirtschaftet.

Es ist auch nicht so, dass unsere Pächter kein Gemüse anbauen. In unserer Region führt das Stralsunder Obstgut in Lüssow. Hier können die Stralsunder Bürgerinnen und Bürger sogar selbst Obst und Gemüse ernten oder diese Produkte im Hofladen erwerben.

 

Wem das nicht ausreicht, der kann auch gern Pächter in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz werden und sich dort Obst und Gemüse selbst ziehen. Über den Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund können wir jeder interessierten Stralsunder Bürgerin und jedem interessierten Stralsunder Bürger eine Parzelle im Stadtgebiet zur Pacht anbieten. Regionaler geht es nicht.

 

 

Frau Kümpers hat derzeit keine Nachfrage.