Anfrage:
1. Welches Vorgehen plant die Stadtverwaltung
in Bezug auf auslaufende Pachtverträge über landwirtschaftliche Nutzflächen am
30.09.2021?
(bezugnehmend auf Ihre Antwort auf kAF 0159/2017)
2. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, die frei
werdenden Pachtverträge öffentlich auszuschreiben?
- Wenn ja, welche Kriterien werden einer Entscheidung zur Vergabe der
Pachtverträge zugrunde gelegt?
3.
Werden
Belange des öffentlichen Interesses wie etwa der Klimaschutz,
Ansiedlungsunterstützungen für Junglandwirt*innen oder auch der regionale Anbau
von Gemüse bei der Neugestaltung, bzw. Verlängerung von Pachtverträgen
vertraglich berücksichtigt?
- Wenn ja, welche Belange finden wie
Berücksichtigung?
Die Beantwortung
erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
Die Hansestadt Stralsund hat ihre landwirtschaftlichen
Flächen schon immer ortsansässigen Landwirten langfristig verpachtet. Nur so
kann gesichert werden, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt, dass
Arbeitsplätze im Umfeld erhalten werden und, dass der Boden auch gepflegt wird.
Landwirte, die seit Jahrzehnten zuverlässige Vertragspartner
der Hansestadt Stralsund sind, sollen dies auch künftig bleiben. D.h., wenn bei
diesen Landwirten, die nicht nur ihre Pacht gezahlt haben, sondern auch in das
Unternehmen investiert und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten haben, die
Pachtverträge auslaufen, werden diese auf deren Antrag hin auch verlängert.
Geben Landwirte bei Beendigung des Pachtvertrages oder auch
schon vorher ihren Betrieb auf, können andere Landwirte, so auch
Junglandwirtinnen und Junglandwirte, diese Betriebe übernehmen und die
betreffenden Verträge mit der Hansestadt Stralsund fortführen. Derartige
Vorgänge sind unter den Landwirten bekannt, so dass sich die betreffenden
Landwirte dann bei der Hansestadt Stralsund um Pachtverträge bewerben.
Zuverlässige Landwirte und solche, die die betreffenden Flächen schon jetzt im
Rahmen eines Pflugtausches bewirtschaften, werden bei der Pachtvergabe
bevorzugt.
Eine öffentliche Ausschreibung freier Pachtflächen ist nicht
vorgesehen. Dies würde zwar zur Steigerung der Pachteinnahmen, aber auch zu
Betriebsschließungen bei langjährig geführten Unternehmen führen, denn diese
würden plötzlich mit Personal und teurer Technik, aber ohne ausreichende
landwirtschaftliche Flächen dastehen. Hinzu kommt, dass die Hansestadt
Stralsund kaum zusammenhängende Acker- und Grünlandflächen besitzt.
Belange des öffentlichen Interesses wie etwa der Klimaschutz
werden bei der Neugestaltung bzw. Verlängerung der Verträge berücksichtigt.
Alle Pächter sind verpflichtet, die strengen Normen der Düngemittelverordnung
einzuhalten. Darüber hinaus kann jeder Landwirt selbst entscheiden, ob er seine
Flächen konventionell, nach den Kriterien für Biobetriebe oder aber in einer
Mischform aus beiden bewirtschaftet.
Es ist auch nicht so, dass unsere Pächter kein Gemüse
anbauen. In unserer Region führt das Stralsunder Obstgut in Lüssow. Hier können
die Stralsunder Bürgerinnen und Bürger sogar selbst Obst und Gemüse ernten oder
diese Produkte im Hofladen erwerben.
Wem das nicht ausreicht, der kann auch gern Pächter in einer
Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz werden und sich dort Obst
und Gemüse selbst ziehen. Über den Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund
können wir jeder interessierten Stralsunder Bürgerin und jedem interessierten
Stralsunder Bürger eine Parzelle im Stadtgebiet zur Pacht anbieten. Regionaler
geht es nicht.
Frau Kümpers hat
derzeit keine Nachfrage.