Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wann wird die Alte Richtenberger Straße sowie die Alte Rostocker Straße inklusive Gehwege saniert?

 

2.    Wie häufig werden die Straßen durch das Ordnungsamt aufgesucht und wie häufig sind dort Parkverstöße geahndet worden?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

zu 1.:

Die Sanierung der Alten Rostocker Straße und der Alten Richtenberger Straße zwischen Carl-Heydemann-Ring und Tribseer Damm soll im Anschluss nach der Fertigstellung der im nächsten Jahr beginnenden Bauarbeiten zum grundhaften Ausbau der Kreuzung Tribseer Damm/Carl-Heydemann-Ring erfolgen. Der Ausbau soll grundhaft, also einschließlich der Gehwege und der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen.

 

Aus der Terminkette für die Baumaßnahmen am Tribseer Damm ergibt sich ein Baubeginn für den Straßenzug Alte Rostocker Straße – Alte Richtenberger Straße im Frühjahr 2023.

 

zu 2.:

Kontrollen im Bereich der Alten Rostocker Straße sowie Alten Richtenberger Straße werden mehrmals wöchentlich durchgeführt. Es ist hierbei nicht möglich, genaue Zeitangaben zu machen, da keine Statistiken darüber geführt werden, wann sich die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung in welchen Straßen konkret aufgehalten haben. Ableitungen können nur über die erteilten Verwarnungen vorgenommen werden.

Da in der Anfrage keine konkrete Zeitspanne bezüglich der Ahndung von Verstößen festgelegt wurde, wurden die bisherigen Verstöße im Jahr 2020 ausgewertet. Insgesamt wurden in diesem Jahr in der Alten Rostocker Straße 18 Verwarnungen und in der Alten Richtenberger Straße zehn Verwarnungen aufgenommen.

 

Eine Ahndung von mutmaßlichen Falschparkern auf dem „Grünstreifen“ in der Alten Richtenberger Straße zwischen der Alten Rostocker Straße sowie Knöchelsöhren ist indes nicht möglich. Die Bordsteine verfügen hier nur über sehr geringe Höhe, eine Begrünung des Seitenstreifens ist nicht erkennbar. Insoweit ist hier – auch unter Berücksichtigung der Einschätzung eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers – ein befestigter Seitenstreifen anzunehmen, auf welchem nach der Regelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geparkt werden darf.

 

 

Herr Liebeskind hat zunächst keine Nachfrage.