Anfrage:
1. Wann wird die Alte Richtenberger Straße sowie die Alte Rostocker Straße inklusive Gehwege saniert?
2. Wie häufig werden die Straßen durch das Ordnungsamt aufgesucht und wie häufig sind dort Parkverstöße geahndet worden?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
zu 1.:
Die Sanierung der
Alten Rostocker Straße und der Alten Richtenberger Straße zwischen
Carl-Heydemann-Ring und Tribseer Damm soll im Anschluss nach der Fertigstellung
der im nächsten Jahr beginnenden Bauarbeiten zum grundhaften Ausbau der
Kreuzung Tribseer Damm/Carl-Heydemann-Ring erfolgen. Der Ausbau soll grundhaft,
also einschließlich der Gehwege und der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen.
Aus der Terminkette
für die Baumaßnahmen am Tribseer Damm ergibt sich ein Baubeginn für den
Straßenzug Alte Rostocker Straße – Alte Richtenberger Straße im Frühjahr 2023.
zu 2.:
Kontrollen
im Bereich der Alten Rostocker Straße sowie Alten Richtenberger Straße werden
mehrmals wöchentlich durchgeführt. Es ist hierbei nicht möglich, genaue
Zeitangaben zu machen, da keine Statistiken darüber geführt werden, wann sich
die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung in welchen Straßen konkret
aufgehalten haben. Ableitungen können nur über die erteilten Verwarnungen
vorgenommen werden.
Da in der Anfrage keine konkrete
Zeitspanne bezüglich der Ahndung von Verstößen festgelegt wurde, wurden die
bisherigen Verstöße im Jahr 2020 ausgewertet. Insgesamt wurden in diesem Jahr
in der Alten Rostocker Straße 18 Verwarnungen und in der Alten Richtenberger
Straße zehn Verwarnungen aufgenommen.
Eine
Ahndung von mutmaßlichen Falschparkern auf dem „Grünstreifen“ in der Alten
Richtenberger Straße zwischen der Alten Rostocker Straße sowie Knöchelsöhren
ist indes nicht möglich. Die Bordsteine verfügen hier nur über sehr geringe
Höhe, eine Begrünung des Seitenstreifens ist nicht erkennbar. Insoweit ist hier
– auch unter Berücksichtigung der Einschätzung eines durchschnittlichen
Verkehrsteilnehmers – ein befestigter Seitenstreifen anzunehmen, auf welchem nach
der Regelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geparkt
werden darf.
Herr Liebeskind hat zunächst keine Nachfrage.