Herr Dr. Raith teilt mit, dass es sich um strategische Überlegungen zu einem Baustein aus dem Masterplan Stadtnatur handelt, und zwar zur Landschaftsentwicklung und Naherholung. Das Konzept basiert nicht auf Fördermitteln, sondern auf Dingen, die die Stadt eigenständig umsetzen kann. Dazu zählt eine räumliche Ordnung, in die verschiedene andere Maßnahmen hineinwachsen können. Herr Dr. Raith betont, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt um einen Arbeitsstand handelt. Deutlich werden sollen die Herangehensweise und die Methodik bei dem Projekt. Voraussichtlich im 1. Halbjahr 2021 soll das Konzept im Ausschuss vorgestellt werden. Für den Leiter des Amtes 60 bedeutet Stadtnatur, dass Stadt und Natur zusammengedacht werden müssen. Daraus folgt ein ökologischer und ein sozialer Anspruch.

Es ist wichtig, Grünflächenausstattung und Grünflächenverbund weiter als Naherholungsflächen auszubauen, allerdings nicht als monofunktionale Erholungsflächen, sondern als offene Kulturlandschaft, die zur Naherholung genutzt werden kann.

Herr Dr. Raith betont, dass räumliche Ordnung auch die Bündelung und Vernetzung von Maßnahmen bedeutet, was auch zu einer Steigerung der Wirksamkeit ökologischer Einzelmaßnahmen führt. Das bedeutet, dass sich der Innenentwicklung angenommen werden und es einen qualifizierten Freiflächenschutz geben muss.

Der Amtsleiter zeigt auf einer Karte einige der Naherholungsgebiete in der Stadt.

Im nächsten Jahr soll ein Netz aus Naherholungswegen (Rasenwege) in der Stadt angelegt werden, die, wenn sie angenommen werden, von der Stadt gemäht werden. Von den verdichteten städtischen Bereichen aus sollen die Landschaftsflächen erschlossen werden. Im Bereich Andershof beispielsweise nach Devin oder in die Försterhofer Heide. Weiter nennt Herr Dr. Raith Maßnahmen, mit denen bereits begonnen worden ist. Beispielsweise sieht der B-Plan 39 umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen vor. So genannte Waldnährungsflächen soll es auch in anderen Stadtgebieten geben. So sollen attraktive Landschaftsbereiche gestaltet werden.

Das Konzept bedarf einer intensiven Abstimmung mit den Umlandgemeinden. Eine weitere Frage ist, wie der Stadtwald an die Landschaft angebunden werden kann. Weiter muss geklärt werden, wie Freiflächensicherung betrieben werden kann. Als Beispiel nennt Herr Dr. Raith die Brachflächen zwischen dem Schwarzen Weg und dem Platz des Friedens.

Ziel ist es, dass räumliche Grundgerüst als Bündelung zu nutzen, nach dem Standortentscheidungen aus ökologischer Sicht und für die Siedlungsnutzung getroffen werden. Das Konzept soll in Zusammenarbeit mit Amt 68 umgesetzt werden.

 

Auf die Frage von Herrn Suhr erklärt Herr Dr. Raith, dass es nicht vorrangig darum geht, die Fördermittel abzurufen, sondern sowohl Stadt als auch Natur zusammen zu entwickeln. In erster Linie handelt es sich um eine räumliche Ordnung, in der geschaut werden muss, dass die Flächen erlebbar werden. Er ist der Ansicht, dass es gelingen kann, durch räumliche Ordnung und durch Ausgleichsmaßnahmen relativ schnell zu Ergebnissen zu gelangen. Der Leiter des Amtes für Planung und Bau betont, dass die Nutzung von Förderbausteinen dennoch nicht ausgeschlossen ist. Weiter fragt Herr Suhr, welche Maßnahmen für den verdichteten innerstädtischen Raum vorgesehen sind. Dazu erklärt Herr Dr. Raith, dass es Ziel ist, die kompakte Altstadt, die über ökologische Qualität verfügt, allseitig an ein Landschaftssystem anzuschließen. Eine wesentliche Qualität von Stadtnatur ist, dass es eine netzartige Durchdringung der Stadtflächen gibt, was Trittsteinbiotope oder Einzelflächen nicht ausschließt.

Auf die Frage von Herrn Sobottka erklärt Herr Dr. Raith, dass die Stadtteiche als Bestandsflächen erfasst sind, es aber bei den Überlegungen nicht so sehr darum geht, sich auf die Bestandsflächen zu konzentrieren. Es ist vorgesehen, Waldkonten anzulegen. Der Wald, der geschaffen wird, soll auch wirtschaftlich genutzt werden, um so finanzielle Mittel zu generieren.

 

Herr Latzko erklärt zu dem Prüfauftrag aus der Bürgerschaft

(2020-VII-05-0292) zum Masterplan Stadtnatur, dass es sich um ein Maßnahmenprogramm der Bundesregierung für eine lebendige Stadt handelt, das 2019 veröffentlicht worden ist. In den unterschiedlichen Maßnahmen sind verschiedene Ziele für eine zukünftige Verankerung des Themas in mannigfachen Förderkulissen verankert. Eines davon ist das Förderprogramm „Biologische Vielfalt“, welches allerdings noch nicht abrufbar ist. Es gibt aber auch zahlreiche Programme aus dem Bereich der Städteförderung. Sanierungsprogramme des Bundes werden zukünftig ebenfalls eine Rolle spielen, da diese immer stärker Naturschutzbelange beinhalten. Auch die Kommunalrichtlinie, die kurz vor einer Novellierung steht, wird zukünftig stärker Belange des Naturschutzes beinhalten. In Bezug auf das ISEK erklärt Herr Latzko, dass das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Aufgaben für die Fortschreibung des Konzeptes an die Kommunen herangetragen hat. Darin klar verankert sind der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung. Förderfähig ist die Fortschreibung des ISEK selbst. Außerdem soll für die Hansestadt eine Grünflächen- und Biodiversitätsstrategie entwickelt werden. Ebenfalls förderfähig wäre die Erarbeitung eines Klimawaldkonzeptes, an dem bereits gearbeitet wird. Ein Umweltbundesamtprojekt, in dem die Hansestadt Stralsund als Modellkommune ausgewählt worden ist, bei dem es um die Erprobung von Beteiligungsprozessen in Bezug auf Klimaanpassungen geht, wird ebenfalls umgesetzt. Dazu gehört die Umgestaltung einer Grünfläche in Knieper West im nächsten Frühjahr. Weiterhin ist eine lokale Strategie zur Schaffung und zur Vernetzung von Naturerfahrungsräumen angedacht. Alle genannten Vorhaben passen aus Sicht von Herrn Latzko und auch der AG Stadtklima in ein entsprechendes Förderprogramm.

Auf die Frage von Herrn Suhr erläutert Herr Latzko, dass es sich bei dem Masterplan Stadtnatur um ein Maßnahmenprogramm handelt, welches in Ausschicht stellt, gewisse Förderprogramme mit dem Begriff Stadtnatur zu ergänzen, darunter das Förderprogramm „Biologische Vielfalt“. Ob und wann dieses neu aufgelegt wird, kann der Klimaschutzmanager nicht sagen.

Derzeit ist es im Rahmen der aufgeführten Maßnahmen nicht möglich, Fördermittel zu beantragen. Herr Latzko geht aber davon aus, dass die Förderprogramme 2021 wieder neu aufgelegt werden.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Herr Bauschke den Tagesordnungspunkt.