Sitzung: 10.12.2020 Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Herr Dr. Raith teilt mit, dass es sich um
strategische Überlegungen zu einem Baustein aus dem Masterplan Stadtnatur
handelt, und zwar zur Landschaftsentwicklung und Naherholung. Das Konzept
basiert nicht auf Fördermitteln, sondern auf Dingen, die die Stadt eigenständig
umsetzen kann. Dazu zählt eine räumliche Ordnung, in die verschiedene andere
Maßnahmen hineinwachsen können. Herr Dr. Raith betont, dass es sich zum
jetzigen Zeitpunkt um einen Arbeitsstand handelt. Deutlich werden sollen die
Herangehensweise und die Methodik bei dem Projekt. Voraussichtlich im 1.
Halbjahr 2021 soll das Konzept im Ausschuss vorgestellt werden. Für den Leiter
des Amtes 60 bedeutet Stadtnatur, dass Stadt und Natur zusammengedacht werden
müssen. Daraus folgt ein ökologischer und ein sozialer Anspruch.
Es ist wichtig, Grünflächenausstattung und
Grünflächenverbund weiter als Naherholungsflächen auszubauen, allerdings nicht
als monofunktionale Erholungsflächen, sondern als offene Kulturlandschaft, die
zur Naherholung genutzt werden kann.
Herr Dr. Raith betont, dass räumliche
Ordnung auch die Bündelung und Vernetzung von Maßnahmen bedeutet, was auch zu
einer Steigerung der Wirksamkeit ökologischer Einzelmaßnahmen führt. Das
bedeutet, dass sich der Innenentwicklung angenommen werden und es einen
qualifizierten Freiflächenschutz geben muss.
Der Amtsleiter zeigt auf einer Karte einige
der Naherholungsgebiete in der Stadt.
Im nächsten Jahr soll ein Netz aus
Naherholungswegen (Rasenwege) in der Stadt angelegt werden, die, wenn sie
angenommen werden, von der Stadt gemäht werden. Von den verdichteten
städtischen Bereichen aus sollen die Landschaftsflächen erschlossen werden. Im
Bereich Andershof beispielsweise nach Devin oder in die Försterhofer Heide.
Weiter nennt Herr Dr. Raith Maßnahmen, mit denen bereits begonnen worden ist.
Beispielsweise sieht der B-Plan 39 umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen vor. So
genannte Waldnährungsflächen soll es auch in anderen Stadtgebieten geben. So
sollen attraktive Landschaftsbereiche gestaltet werden.
Das Konzept bedarf einer intensiven
Abstimmung mit den Umlandgemeinden. Eine weitere Frage ist, wie der Stadtwald
an die Landschaft angebunden werden kann. Weiter muss geklärt werden, wie
Freiflächensicherung betrieben werden kann. Als Beispiel nennt Herr Dr. Raith
die Brachflächen zwischen dem Schwarzen Weg und dem Platz des Friedens.
Ziel ist es, dass räumliche Grundgerüst als
Bündelung zu nutzen, nach dem Standortentscheidungen aus ökologischer Sicht und
für die Siedlungsnutzung getroffen werden. Das Konzept soll in Zusammenarbeit
mit Amt 68 umgesetzt werden.
Auf die Frage von Herrn Suhr erklärt Herr
Dr. Raith, dass es nicht vorrangig darum geht, die Fördermittel abzurufen,
sondern sowohl Stadt als auch Natur zusammen zu entwickeln. In erster Linie
handelt es sich um eine räumliche Ordnung, in der geschaut werden muss, dass
die Flächen erlebbar werden. Er ist der Ansicht, dass es gelingen kann, durch
räumliche Ordnung und durch Ausgleichsmaßnahmen relativ schnell zu Ergebnissen
zu gelangen. Der Leiter des Amtes für Planung und Bau betont, dass die Nutzung
von Förderbausteinen dennoch nicht ausgeschlossen ist. Weiter fragt Herr Suhr,
welche Maßnahmen für den verdichteten innerstädtischen Raum vorgesehen sind.
Dazu erklärt Herr Dr. Raith, dass es Ziel ist, die kompakte Altstadt, die über
ökologische Qualität verfügt, allseitig an ein Landschaftssystem anzuschließen.
Eine wesentliche Qualität von Stadtnatur ist, dass es eine netzartige
Durchdringung der Stadtflächen gibt, was Trittsteinbiotope oder Einzelflächen
nicht ausschließt.
Auf die Frage von Herrn Sobottka erklärt
Herr Dr. Raith, dass die Stadtteiche als Bestandsflächen erfasst sind, es aber
bei den Überlegungen nicht so sehr darum geht, sich auf die Bestandsflächen zu
konzentrieren. Es ist vorgesehen, Waldkonten anzulegen. Der Wald, der
geschaffen wird, soll auch wirtschaftlich genutzt werden, um so finanzielle
Mittel zu generieren.
Herr Latzko
erklärt zu dem Prüfauftrag aus der Bürgerschaft
(2020-VII-05-0292) zum
Masterplan Stadtnatur, dass es sich um ein Maßnahmenprogramm der
Bundesregierung für eine lebendige Stadt handelt, das 2019 veröffentlicht
worden ist. In den unterschiedlichen Maßnahmen sind verschiedene Ziele für eine
zukünftige Verankerung des Themas in mannigfachen Förderkulissen verankert.
Eines davon ist das Förderprogramm „Biologische Vielfalt“, welches allerdings
noch nicht abrufbar ist. Es gibt aber auch zahlreiche Programme aus dem Bereich
der Städteförderung. Sanierungsprogramme des Bundes werden zukünftig ebenfalls
eine Rolle spielen, da diese immer stärker Naturschutzbelange beinhalten. Auch
die Kommunalrichtlinie, die kurz vor einer Novellierung steht, wird zukünftig
stärker Belange des Naturschutzes beinhalten. In Bezug auf das ISEK erklärt
Herr Latzko, dass das Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Digitalisierung Aufgaben für die Fortschreibung des Konzeptes an die Kommunen
herangetragen hat. Darin klar verankert sind der Klimaschutz und die
Klimafolgenanpassung. Förderfähig ist die Fortschreibung des ISEK selbst.
Außerdem soll für die Hansestadt eine Grünflächen- und Biodiversitätsstrategie
entwickelt werden. Ebenfalls förderfähig wäre die Erarbeitung eines
Klimawaldkonzeptes, an dem bereits gearbeitet wird. Ein Umweltbundesamtprojekt,
in dem die Hansestadt Stralsund als Modellkommune ausgewählt worden ist, bei
dem es um die Erprobung von Beteiligungsprozessen in Bezug auf Klimaanpassungen
geht, wird ebenfalls umgesetzt. Dazu gehört die Umgestaltung einer Grünfläche
in Knieper West im nächsten Frühjahr. Weiterhin ist eine lokale Strategie zur
Schaffung und zur Vernetzung von Naturerfahrungsräumen angedacht. Alle
genannten Vorhaben passen aus Sicht von Herrn Latzko und auch der AG Stadtklima
in ein entsprechendes Förderprogramm.
Auf die Frage von Herrn Suhr erläutert Herr
Latzko, dass es sich bei dem Masterplan Stadtnatur um ein Maßnahmenprogramm
handelt, welches in Ausschicht stellt, gewisse Förderprogramme mit dem Begriff
Stadtnatur zu ergänzen, darunter das Förderprogramm „Biologische Vielfalt“. Ob
und wann dieses neu aufgelegt wird, kann der Klimaschutzmanager nicht sagen.
Derzeit ist es im Rahmen der aufgeführten
Maßnahmen nicht möglich, Fördermittel zu beantragen. Herr Latzko geht aber
davon aus, dass die Förderprogramme 2021 wieder neu aufgelegt werden.
Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt
Herr Bauschke den Tagesordnungspunkt.