Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Dr. Langner beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Das gesamte Gelände des Zoos ist umzäunt. Tore und Zugänge werden außerhalb der Besuchszeiten verschlossen. Bestimmte Gebäude, die er hier nicht nennen möchte, verfügen über Alarmanlagen. Die wichtigste Maßname ist eine Nachtwache mit Hund in den Nachtstunden. Diese Nachtwache ist mit Diensthandy ausgestattet und tritt ihren Dienst nach Dienstende der Zootierpflegerschicht an. Den genauen Ablauf dieser Wachdurchführung möchte Herr Dr. Langner hier ebenfalls nicht schildern. Nachahmungstäter werden in der Regel immer dann aktiv, wenn öffentlich über vermeintliche Missstände diskutiert und berichtet wird. Wenn man sich das Gelände ansieht, wird jedem klar, dass ein Gelände von 16 ha nicht absolut gesichert werden kann.

Herr Dr. Langner lädt die Fraktion Wählergruppe Adomeit in den Zoo ein, um mit ihr vor Ort die gestellten Fragen näher zu erörtern.

 

Zu 2.

In den vergangenen Jahren gab es im Zoo durchschnittlich 2-3 melderelevante Straftaten. Dazu gehören Einbrüche in die Verwaltung oder in die Gastronomie, Graffiti-Besprühungen, Sachbeschädigungen und der erwähnte Diebstahl der Lockengänse. Der Brand der Göpelscheune ist während der Dienstzeit aufgetreten und konnte vom Stammpersonal bis zum Eintreffen der Feuerwehr bekämpft werden. Von einer Häufung von besonderen Vorkommnissen kann man also nicht sprechen, wenn auch jeder Einzelfall sehr ärgerlich ist. Mit der genannten Anzahl an Straftaten schneidet der Zoo im Gegensatz zu vergleichbaren Einrichtungen verhältnismäßig gut ab. Was könnte man also noch verbessern? Denkbar sind die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes durch eine Fachfirma, die Nachrüstung von Alarm- und Brandmeldeanlagen in einigen Bereichen, die Ertüchtigung des Außenzaunes, der Einsatz von Überwachungskameras und die Verstärkung des Wachdienstes. Alle Maßnahmen sind mit erheblichen Investitionen verbunden und müssten in den kommenden Haushaltsberatungen thematisiert werden.

 

Zu 3.  

Auf die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen ist Herr Dr. Langner schon in der Beantwortung der beiden voran gegangen Fragen eingegangen. Für die Arbeit mit den besonders gefährlichen Tieren gibt es einen festgelegten Personenkreis von Mitarbeitern. Zum eigenen Schutz müssen diese besondere Voraussetzungen erfüllen. Die besonders gefährlichen Tiere werden nachts in die Innenräume eingelassen. Der Verschluss erfolgt durch Sicherheitsschlösser verschiedener Schließgruppen. Die Anlagen für die besonders gefährlichen Tiere müssen besondere sicherheitstechnische Voraussetzungen erfüllen und werden regelmäßigen betriebsinternen Überprüfungen unterzogen. Ein Öffnen derartiger Sicherheitsschließeinrichtungen durch Unbefugte sollte aufgrund des hohen Sicherheitsstandards nicht möglich sein. Mit dem Aufbringen einer gewissen kriminellen Energie und dem Einsatz entsprechender Technik kann ein Aufbrechen von Sicherheitseinrichtungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Herr Dr. Langner hofft aber auf die Vernunft der Menschen und wünscht sich, dass der Stralsunder Zoo ohne Störungen jedweder Art seine Arbeit für die Stralsunder und seine auswärtigen Besucher leisten kann.

 

Herr Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt