Sitzung: 03.04.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Dr. Langner beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Das
gesamte Gelände des Zoos ist umzäunt. Tore und Zugänge werden außerhalb der
Besuchszeiten verschlossen. Bestimmte Gebäude, die er hier nicht nennen möchte,
verfügen über Alarmanlagen. Die wichtigste Maßname ist eine Nachtwache mit Hund
in den Nachtstunden. Diese Nachtwache ist mit Diensthandy ausgestattet und
tritt ihren Dienst nach Dienstende der Zootierpflegerschicht an. Den genauen
Ablauf dieser Wachdurchführung möchte Herr Dr. Langner hier ebenfalls nicht
schildern. Nachahmungstäter werden in der Regel immer dann aktiv, wenn
öffentlich über vermeintliche Missstände diskutiert und berichtet wird. Wenn
man sich das Gelände ansieht, wird jedem klar, dass ein Gelände von 16 ha nicht
absolut gesichert werden kann.
Herr
Dr. Langner lädt die Fraktion Wählergruppe Adomeit in den Zoo ein, um mit ihr
vor Ort die gestellten Fragen näher zu erörtern.
Zu 2.
In den
vergangenen Jahren gab es im Zoo durchschnittlich 2-3 melderelevante
Straftaten. Dazu gehören Einbrüche in die Verwaltung oder in die Gastronomie,
Graffiti-Besprühungen, Sachbeschädigungen und der erwähnte Diebstahl der
Lockengänse. Der Brand der Göpelscheune ist während der Dienstzeit aufgetreten
und konnte vom Stammpersonal bis zum Eintreffen der Feuerwehr bekämpft werden.
Von einer Häufung von besonderen Vorkommnissen kann man also nicht sprechen,
wenn auch jeder Einzelfall sehr ärgerlich ist. Mit der genannten Anzahl an
Straftaten schneidet der Zoo im Gegensatz zu vergleichbaren Einrichtungen
verhältnismäßig gut ab. Was könnte man also noch verbessern? Denkbar sind die
Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes durch eine Fachfirma, die Nachrüstung
von Alarm- und Brandmeldeanlagen in einigen Bereichen, die Ertüchtigung des
Außenzaunes, der Einsatz von Überwachungskameras und die Verstärkung des
Wachdienstes. Alle Maßnahmen sind mit erheblichen Investitionen verbunden und müssten
in den kommenden Haushaltsberatungen thematisiert werden.
Zu 3.
Auf
die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen ist Herr Dr. Langner schon in der
Beantwortung der beiden voran gegangen Fragen eingegangen. Für die Arbeit mit
den besonders gefährlichen Tieren gibt es einen festgelegten Personenkreis von
Mitarbeitern. Zum eigenen Schutz müssen diese besondere Voraussetzungen
erfüllen. Die besonders gefährlichen Tiere werden nachts in die Innenräume
eingelassen. Der Verschluss erfolgt durch Sicherheitsschlösser verschiedener
Schließgruppen. Die Anlagen für die besonders gefährlichen Tiere müssen
besondere sicherheitstechnische Voraussetzungen erfüllen und werden
regelmäßigen betriebsinternen Überprüfungen unterzogen. Ein Öffnen derartiger
Sicherheitsschließeinrichtungen durch Unbefugte sollte aufgrund des hohen
Sicherheitsstandards nicht möglich sein. Mit dem Aufbringen einer gewissen
kriminellen Energie und dem Einsatz entsprechender Technik kann ein Aufbrechen
von Sicherheitseinrichtungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Herr Dr.
Langner hofft aber auf die Vernunft der Menschen und wünscht sich, dass der
Stralsunder Zoo ohne Störungen jedweder Art seine Arbeit für die Stralsunder
und seine auswärtigen Besucher leisten kann.
Herr
Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt