Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

I.    Die Bürgerschaft begrüßt die Entscheidung der Justizverbände ein Volksbegehren gegen das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz durchzuführen.

II.   Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister alle Möglichkeiten zum Auslegen der Unterschriftenlisten in den Einrichtungen der Hansestadt Stralsund zu nutzen und damit das Volksbegehren aktiv zu unterstützen.

 

 


Herr Suhr begründet den Antrag ausführlich.

 

Frau Lewing verweist auf die Parteizugehörigkeit der Justizministerin zur CDU und die Anweisung der Ministerin, dass diese Listen nicht in öffentlichen Einrichtungen ausgelegt werden dürfen. Hier sollte der Oberbürgermeister nicht in Konflikte gebracht werden.

 

Herr Prof. Dr. Eilsberger plädiert für den Antrag, da man Bestrebungen für eine bürgernahe Justiz unterstützen sollte.

 

Herr Gottschling teilt mit, dass die Fraktion Die Linke den Antrag unterstützen wird.

 

Herr Schulz stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung: