Sitzung: 03.04.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
I. Die Bürgerschaft begrüßt die Entscheidung der Justizverbände ein
Volksbegehren gegen das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz durchzuführen.
II. Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister alle Möglichkeiten
zum Auslegen der Unterschriftenlisten in den Einrichtungen der Hansestadt
Stralsund zu nutzen und damit das Volksbegehren aktiv zu unterstützen.
Herr
Suhr begründet den Antrag ausführlich.
Frau
Lewing verweist auf die Parteizugehörigkeit der Justizministerin zur CDU und
die Anweisung der Ministerin, dass diese Listen nicht in öffentlichen
Einrichtungen ausgelegt werden dürfen. Hier sollte der Oberbürgermeister nicht
in Konflikte gebracht werden.
Herr
Prof. Dr. Eilsberger plädiert für den Antrag, da man Bestrebungen für eine
bürgernahe Justiz unterstützen sollte.
Herr
Gottschling teilt mit, dass die Fraktion Die Linke den Antrag unterstützen
wird.
Herr
Schulz stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung: