Sitzung: 03.04.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regelung zur Erteilung eines Bewohner-Parkausweises so zu ändern, dass auch Bewohner, die nicht der Pflicht zur Entrichtung der Zweitwohnungssteuer unterliegen, das Recht erhalten, in der Hansestadt Stralsund einen Bewohner-Parkausweis zu beantragen.
Herr
Buxbaum begründet ausführlich den Antrag.
Herr
Völker macht darauf aufmerksam, dass es in der Stralsunder Innenstadt z. B. die
Möglichkeit gibt, sich Dauerparkkarten zu kaufen bzw. einen Parkplatz
anzumieten. Er informiert, dass die CDU/FDP-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen
wird.
Herr
Göcke informiert, dass die in der Hansestadt Stralsund umgesetzte Regelung zu
100 % der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
entspricht. Die Knappheit im Parkraum macht den Einsatz dieser Regelung
besonders erforderlich. Bei der Zahlung der Zweitwohnungssteuer sind die
betroffenen Personen bereits privilegiert.
Zum
Thema Kfz-Kennzeichen berichtet Herr Göcke, dass eine bundesweite Regelung
vorgibt, dass bei einem Umzug das Kennzeichen beibehalten werden kann.
Weiter
gibt Herr Göcke den Hinweis, dass Anwohner-Parkausweise nicht im Ordnungsamt
vergeben werden, sondern in der Abt. Straßen und Stadtgrün des Bauamtes.
Frau
Bartel bittet für eine effiziente Arbeitsweise der Bürgerschaft, vor einer
solchen Antragstellung in der Verwaltung nachzufragen und entsprechende
Möglichkeiten abzuklären.
Herr
Schulz stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung: