Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regelung zur Erteilung eines Bewohner-Parkausweises so zu ändern, dass auch Bewohner, die nicht der Pflicht zur Entrichtung der Zweitwohnungssteuer unterliegen, das Recht erhalten, in der Hansestadt Stralsund einen Bewohner-Parkausweis zu beantragen.

 


Herr Buxbaum begründet ausführlich den Antrag.

 

Herr Völker macht darauf aufmerksam, dass es in der Stralsunder Innenstadt z. B. die Möglichkeit gibt, sich Dauerparkkarten zu kaufen bzw. einen Parkplatz anzumieten. Er informiert, dass die CDU/FDP-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird.

 

Herr Göcke informiert, dass die in der Hansestadt Stralsund umgesetzte Regelung zu 100 % der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung entspricht. Die Knappheit im Parkraum macht den Einsatz dieser Regelung besonders erforderlich. Bei der Zahlung der Zweitwohnungssteuer sind die betroffenen Personen bereits privilegiert.

Zum Thema Kfz-Kennzeichen berichtet Herr Göcke, dass eine bundesweite Regelung vorgibt, dass bei einem Umzug das Kennzeichen beibehalten werden kann.

Weiter gibt Herr Göcke den Hinweis, dass Anwohner-Parkausweise nicht im Ordnungsamt vergeben werden, sondern in der Abt. Straßen und Stadtgrün des Bauamtes.

 

Frau Bartel bittet für eine effiziente Arbeitsweise der Bürgerschaft, vor einer solchen Antragstellung in der Verwaltung nachzufragen und entsprechende Möglichkeiten abzuklären.

 

Herr Schulz stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung: