Sitzung: 03.04.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Schulz macht darauf aufmerksam, dass gem. Geschäftsordnung für Kleine Anfragen
lediglich 3 Fragen zulässig sind. In der vorliegenden Anfrage sind 5 Fragen
aufgeführt. Künftig ist hierfür eine große Anfrage einzureichen bzw. sind die
Fragen zu reduzieren.
Herr
Suhr nimmt den Hinweis auf und dankt für die Toleranz für die vorliegende
Anfrage.
Herr
Wohlgemuth beantwortet die Anfragen wie folgt:
zu 3.
Durch
die Hansestadt Stralsund statistisch erfasst werden die Baumfällungen, die dem
Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung unterliegen und damit durch die
Stadtverwaltung genehmigt werden. Darin nicht enthalten sind die Fällungen,
- die
auf Grundlage des Landeswaldgesetzes durch die Forstbehörden genehmigt werden,
- die
aufgrund des Stammumfangs dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen und daher
durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt werden und
- die
im Rahmen von Bebauungsplänen festgesetzt werden.
Für
alle Fällungen geschützter Gehölze bestehen gesetzliche Ausgleichs- und
Ersatzregelungen, die regelmäßig höher bemessen sind als die Zahl der gefällten
Gehölze.
Mehr
als zwei Drittel aller Fällungen sind begründet mit der
Verkehrssicherungspflicht, z.B. aufgrund krankheits- bzw. altersbedingter
Schädigungen von Gehölzen. Die Einschätzung darüber obliegt der Beurteilung
durch hierfür qualifizierte Sachverständige.
Durch
die Hansestadt wurde in den vergangenen 5 Jahren folgende Anzahl von
Fällungen genehmigt:
2009
475 Fällungen
2010
300 Fällungen
2011
162 Fällungen
2012
262 Fällungen
2013
182 Fällungen
Der
Gesamtzahl von 1.381 Fällungen in diesem Zeitraum stehen 1.433
Ersatzpflanzungen gegenüber. Die relativ hohe Anzahl von Fällungen in den
Jahren 2009 und 2010 ist statistisch bedingt: Hier sind die Genehmigungen auf
Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes inbegriffen, da bis zur
Kreisgebietsreform die Zuständigkeit für Fällungen nach dem
Bundesnaturschutzgesetz und nach der Baumschutzsatzung der Hansestadt noch
zusammengefasst bei der unteren Naturschutzbehörde lag.
zu 2.
Die
Einbindung der Naturschutzverbände erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen
des Baugesetzbuches im Rahmen der Bauleitplanung.
zu 1.
Sowohl
die Hansestadt Stralsund, vertreten durch Abteilung Planung und Denkmalpflege,
als auch der Landkreis Vorpommern-Rügen, vertreten durch die Untere
Naturschutzbehörde, erteilen gern Auskunft zu Angelegenheiten des Baumschutzes.
Dort können auch jederzeit Hinweise auf eventuell illegale Baumfällungen
abgegeben werden. Unter dem Stichwort „Baumschutz“ sind auf der Homepage von
Stralsund die entsprechenden Ansprechpartner seitens der Hansestadt benannt.
Eine
regelmäßige Information der Hansestadt über Fällgenehmigungen durch die jeweils
zuständigen Genehmigungsbehörden wird seitens der Stadtverwaltung als sinnvoll
angesehen. Damit wären die Informationen über aktuelle Fällmaßnahmen an einer
Stelle konzentriert. Ein solches Verfahren wurde bereits mit der unteren
Naturschutzbehörde und dem Forstamt abgestimmt.
Herr
Suhr stellt fest, dass die Hansestadt Stralsund äußerst verantwortlich mit
derartigen Anträgen umgeht. Man erhielt jedoch den Eindruck, dass es für die
Antragsteller nicht einfach ist, die Zuständigkeiten ausfindig zu machen. Herr
Suhr fragt, ob künftig vorgesehen ist, die Antragstellung zu vereinfachen.
Herr
Wohlgemuth teilt mit, dass die Hansestadt nicht die Öffentlichkeitsarbeit für
den Landkreis oder die Forstbehörde übernimmt. Ziel ist es, dass seitens der
Stadt an einer Stelle bei Anfragen entsprechende Informationen gegeben werden
können.
Herr
Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt