Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Schulz macht darauf aufmerksam, dass gem. Geschäftsordnung für Kleine Anfragen lediglich 3 Fragen zulässig sind. In der vorliegenden Anfrage sind 5 Fragen aufgeführt. Künftig ist hierfür eine große Anfrage einzureichen bzw. sind die Fragen zu reduzieren.

 

Herr Suhr nimmt den Hinweis auf und dankt für die Toleranz für die vorliegende Anfrage.

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

zu 3.

Durch die Hansestadt Stralsund statistisch erfasst werden die Baumfällungen, die dem Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung unterliegen und damit durch die Stadtverwaltung genehmigt werden. Darin nicht enthalten sind die Fällungen,

- die auf Grundlage des Landeswaldgesetzes durch die Forstbehörden genehmigt werden,

- die aufgrund des Stammumfangs dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen und daher durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt werden und

- die im Rahmen von Bebauungsplänen festgesetzt werden.

Für alle Fällungen geschützter Gehölze bestehen gesetzliche Ausgleichs- und Ersatzregelungen, die regelmäßig höher bemessen sind als die Zahl der gefällten Gehölze.

Mehr als zwei Drittel aller Fällungen sind begründet mit der Verkehrssicherungspflicht, z.B. aufgrund krankheits- bzw. altersbedingter Schädigungen von Gehölzen. Die Einschätzung darüber obliegt der Beurteilung durch hierfür qualifizierte Sachverständige.

Durch die Hansestadt wurde in den vergangenen 5 Jahren folgende  Anzahl von Fällungen genehmigt:    

2009  475 Fällungen 

2010  300 Fällungen 

2011  162 Fällungen 

2012  262 Fällungen 

2013  182 Fällungen 

Der Gesamtzahl von 1.381 Fällungen in diesem Zeitraum stehen 1.433 Ersatzpflanzungen gegenüber. Die relativ hohe Anzahl von Fällungen in den Jahren 2009 und 2010 ist statistisch bedingt: Hier sind die Genehmigungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes inbegriffen, da bis zur Kreisgebietsreform die Zuständigkeit für Fällungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nach der Baumschutzsatzung der Hansestadt noch zusammengefasst bei der unteren Naturschutzbehörde lag.

 

zu 2.

Die Einbindung der Naturschutzverbände erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches im Rahmen der Bauleitplanung.

 

zu 1.

Sowohl die Hansestadt Stralsund, vertreten durch Abteilung Planung und Denkmalpflege, als auch der Landkreis Vorpommern-Rügen, vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde, erteilen gern Auskunft zu Angelegenheiten des Baumschutzes. Dort können auch jederzeit Hinweise auf eventuell illegale Baumfällungen abgegeben werden. Unter dem Stichwort „Baumschutz“ sind auf der Homepage von Stralsund die entsprechenden Ansprechpartner seitens der Hansestadt benannt.

Eine regelmäßige Information der Hansestadt über Fällgenehmigungen durch die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden wird seitens der Stadtverwaltung als sinnvoll angesehen. Damit wären die Informationen über aktuelle Fällmaßnahmen an einer Stelle konzentriert. Ein solches Verfahren wurde bereits mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt abgestimmt.

Herr Suhr stellt fest, dass die Hansestadt Stralsund äußerst verantwortlich mit derartigen Anträgen umgeht. Man erhielt jedoch den Eindruck, dass es für die Antragsteller nicht einfach ist, die Zuständigkeiten ausfindig zu machen. Herr Suhr fragt, ob künftig vorgesehen ist, die Antragstellung zu vereinfachen.

Herr Wohlgemuth teilt mit, dass die Hansestadt nicht die Öffentlichkeitsarbeit für den Landkreis oder die Forstbehörde übernimmt. Ziel ist es, dass seitens der Stadt an einer Stelle bei Anfragen entsprechende Informationen gegeben werden können.

 

Herr Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt