Anfrage:

 

1.    Inwieweit, seit wann und aus welchem Grunde ist es geplant/angedacht, die Dauerkleingartengemeinschaft „Frohes Schaffen“ Stralsund in mehrere Teile zu zerstückeln (drei bis vier zu entstehenden Vereinen) und wer ist in den Gesprächen involviert gewesen, wohlwissend, dass eine Teilung / Auflösung unseres Vereins nur durch einen Dreiviertel-Mehrheitsbeschluss unseres Vereins möglich ist (§ 17 Vereinssatzung „Frohes Schaffen Stralsund e.V.)?

 

2.    Wie ist der derzeitige Stand der Verkaufsverhandlungen der Hansestadt Stralsund (Begehung am 9.9.20 BIma Frau Dr. Rarrasch, Herr Sund, Hansestadt Stralsund, Vorsitzender / Vorstand „Frohes Schaffen“) über einen Erwerb der BIma Grundstücke auf dem Pachtland der Dauerkleingartenanlage „Frohes Schaffen“ Stralsund e.V. und seit wann finden diese statt?

 

3.    Gibt es bereits Verhandlungen mit der Landgesellschaft Leezen über die Grundstücke auf dem Pachtland der Dauerkleingartenanlage „Frohes Schaffen“, wenn ja beabsichtigt die Hansestadt Stralsund einen Erwerb zum Beispiel durch Tausch / Kauf dieser Flächen und was beabsichtigt die Hansestadt Stralsund mit den zu erwerbenden Grundstücken?

 

Herr Kobsch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Über die jetzige und künftige Struktur der Dauerkleingartengemeinschaft „Frohes Schaffen“ Stralsund können nur die Organe dieses Vereins selbst entscheiden. Die Idee, die mit insgesamt 477 Parzellen sehr große Anlage zu teilen, ist lediglich ein Vorschlag der Vorsitzenden des Kreisverbandes der Gartenfreunde Stralsund, um die anfallende Verwaltungsarbeit auf mehrere Gartenfreunde zu verteilen.

 

zu 2.:

Der Bund ist Eigentümer von einzelnen Parzellen- sowie von Wegeflächen in der Kleingartenanlage. Diese möchte er über die BIma verkaufen. Der Oberbürgermeister Dr.-Ing. Badrow möchte unbedingt, dass die Hansestadt Stralsund diese Flächen erwirbt, um so einen Verkauf an private Dritte zu verhindern und damit den Fortbestand der Anlage zur ausschließlichen gärtnerischen Nutzung sichern. Zur Ermittlung der Bodenwerte wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dazu wird nicht vor November 2020 vorliegen. Auf dieser Basis wird dann der konkrete Kaufpreis verhandelt.

 

zu 3.:

Mit der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH gibt es keine Verhandlungen, da die betreffenden Flächen weiterhin kleingärtnerisch genutzt werden sollen.

 

Herr Arendt erfragt, ob es seitens der Hansestadt Stralsund eine sicherere und verlässliche Zusage oder Garantie gibt, dass die Dauerkleingartengemeinschaft „Frohes Schaffen“ in den seit 1946 festgelegten Grenzen und als Verein bestehen bleibt.

Ihm sei dies im persönlichen Gespräch durch den Oberbürgermeister zugesichert worden.

 

Herr Kobsch erklärt sich bereit, diese Zusicherung auch schriftlich zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Arendt erkundigt sich nach der Möglichkeit, zur nächsten Mitgliederversammlung einen Vertreter der Stadt einzuladen, der dann entsprechend Fragen der Mitglieder beantworten kann.

 

Herr Kobsch bestätigt die Möglichkeit.