Anfrage:
1.
Wie ist
der Stand zum beabsichtigten Verkauf des Gebäudekomplexes „ehemaliges
Wertheim-Kaufhaus“ in Stralsund und welche zukünftigen Nutzungsabsichten sind
der Verwaltung für das Denkmal bekannt?
2.
Welche
Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, potenzielle neue Eigentümer*innen auf
die große Bedeutung des ersten Kaufhauses in Deutschland mit seiner
einzigartigen Lichthofarchitektur hinzuweisen und dahingehend Einfluss zu
nehmen, dass diese denkmalgeschützte Architektur nicht nur erhalten, sondern
auch für die Stralsunder*innen und Besucher*innen erlebbar bleibt?
3.
Wie
schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten ein, die besondere Historie des
Komplexes in einem Teil des Hauses, etwa über eine museale Einrichtung, für
aktuelle und nachfolgende Generationen erfahrbar zu machen?
Frau Gessert antwortet wie folgt:
zu 1.:
Der
Verwaltung liegen keine Informationen zum Stand des Verkaufs des
Gebäudekomplexes und ebenfalls keine Informationen zu Nutzungsabsichten eines
eventuellen Käufers vor.
zu 2.:
Der Gebäudekomplex
ist unter der Nr. 622 in die Denkmalliste der Hansestadt Stralsund als
„Warenhaus“ eingetragen. Die Eigentümer von Einzeldenkmalen werden von der
Unteren Denkmalschutzbehörde über den Denkmalstatus ihrer Immobilie schriftlich
informiert. Alle Maßnahmen an einem Denkmal, dazu zählen auch
Nutzungsänderungen, sind nach § 7 des Denkmalschutzgesetzes
genehmigungspflichtig.
Weiterhin
sind Eigentümer gemäß § 6 Denkmalschutzgesetz zum denkmalgerechten Erhalt von
Denkmalen verpflichtet. Dazu heißt es im Absatz 4: „Werden Denkmale nicht mehr
entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt, ist durch die
Eigentümer eine Nutzung abzusichern, die eine möglichst weitgehende Erhaltung
der Substanz auf die Dauer Gewähr leistet.“
Bei
einer eventuellen Änderung der Sachlage wird die Verwaltung im Zusammenhang mit
den erforderlichen Genehmigungsverfahren ihre Einflussmöglichkeiten
ausschöpfen, weiterhin eine öffentliche Zugänglichkeit bzw. öffentliche Nutzung
des Gebäudes zu sichern.
zu 3.:
Die
Verwaltung wird einen neuen Eigentümer über die besondere Historie des Hauses
informieren und anregen, diese nach Möglichkeit im Haus erlebbar zu gestalten.
Bei Bedarf und Nachfrage kann die Verwaltung dazu geeignete Unterlagen zur
Verfügung stellen.
Frau Fechner dankt für die Ausführungen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.