Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie würde im Falle einer akuten Notsituation die Bevölkerung Stralsunds gewarnt werden?

 

2.    Wie viele funktionierende Sirenen befinden sich derzeit im Stralsunder Stadtgebiet?

 

3.    Welche Maßnahmen sind geplant, um das Warnsystem zu verbessern?

 

Herr Peters beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Grundsätzlich waren die flächendeckend vorhandenen Sirenensysteme in der Vergangenheit ein sehr geeignetes Mittel, um die Bevölkerung in Gefahrenlagen nahezu vollständig warnen zu können. Hierzu gehörte jedoch auch, dass die Bevölkerung die Sirenensignale kannte und die damit einhergehenden Verhaltensregeln beachtete. Diese Fähigkeiten sind heute nur noch eingeschränkt vorhanden. Der bundesweite Warntag wurde stark medial aufbereitet, um die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema wieder zu sensibilisieren. Es handelt sich bei der Sirenenalarmierung allein jedoch lediglich um eine sogenannte Weckfunktion. So soll die Bevölkerung bei einer Sirenenauslösung mit einem einminütigen auf- und abschwellendem Heulton ihre Rundfunkgeräte einschalten bzw. sich im Internet oder über Warn-Apps über die Gefahrenlage informieren. Dieser Alarm ist nicht zu verwechseln mit dem Feueralarm über den die Freiwilligen Feuerwehren in ländlichen Gebieten zum Teil noch heute alarmiert werden. Bei diesem handelt es sich um einen zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute. Insgesamt sollte am Warntag das Zusammenspiel zwischen Sirenen, Warn-Apps und Rundfunkdurchsagen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene getestet werden. Im Fokus war hier auch der technische und organisatorische Ablauf.

 

Herr Peters weist jedoch auch darauf hin, dass entweder der Bund im Zivilschutzfall (Verteidigungsfall) oder die Länder im Katastrophenfall für die Warnung der Bevölkerung zuständig sind. Gemäß § 12 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG M-V) haben die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden die Katastrophenschutzplanung zu erstellen, in der auch Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung enthalten sein müssen. Im Fall der Hansestadt Stralsund also durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen.

 

Da sich in der Hansestadt Stralsund aktuell keine funktionierenden Sirenen befinden, muss daher davon ausgegangen werden, dass die Warnung der Bevölkerung in erster Linie durch Warnapps erfolgen würde.

 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat mit dem Modularen Warnsystem des Bundes MoWAS ein ausbaufähiges System geschaffen, mit dem in der Zukunft eine annährend so hohe Warndichte wiedererlangt werden kann. Auch die in der Umgebung noch vorhandenen Sirenen werden hier ebenso mit eingebunden wie z.B. die vorab benannten modernen Warn Apps wie NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) oder KATWARN.

 

Derzeit wird von Bund und Ländern der Warntag ausgewertet. Wie den Medien zu entnehmen war, ist die Stille in Stralsund kein Einzelfall gewesen. Von daher bleibt aus Sicht von Herrn Peters jetzt nur abzuwarten, welche Ergebnisse Bund und Länder vorschlagen und umsetzen wollen, um die Situation für die Zukunft deutlich zu verbessern.

 

Frau Dr. Carstensen erfragt, ob die WarnApps für zielführend gehalten werden.

 

Herr Peters bestätigt dies. Wichtig ist, dass eine Weckfunktion erfüllt wird. Dazu können u.a. diese Apps beitragen.

 

Frau Dr. Carstensen berichtet, dass es ein Förderprogramm des Landes zum Wiederaufbau der Sirenen gibt und erkundigt sich, ob dies eine Option für die Hansestadt Stralsund ist.

 

Herr Tanschus stellt klar, dass dieses Programm nur Landkreise und kreisfreie Städte fördert.

 

Herr Adomeit hält Sirenen für das geeignete Mittel, da diese auch bei Stromausfall funktionieren.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.