Anfrage:
1. Wie würde im Falle einer akuten Notsituation die Bevölkerung Stralsunds gewarnt werden?
2. Wie viele funktionierende Sirenen befinden sich derzeit im Stralsunder Stadtgebiet?
3. Welche Maßnahmen sind geplant, um das Warnsystem zu verbessern?
Herr Peters beantwortet die Fragen wie folgt:
Grundsätzlich
waren die flächendeckend vorhandenen Sirenensysteme in der Vergangenheit ein
sehr geeignetes Mittel, um die Bevölkerung in Gefahrenlagen nahezu vollständig
warnen zu können. Hierzu gehörte jedoch auch, dass die Bevölkerung die
Sirenensignale kannte und die damit einhergehenden Verhaltensregeln beachtete.
Diese Fähigkeiten sind heute nur noch eingeschränkt vorhanden. Der bundesweite
Warntag wurde stark medial aufbereitet, um die Bürgerinnen und Bürger für
dieses Thema wieder zu sensibilisieren. Es handelt sich bei der
Sirenenalarmierung allein jedoch lediglich um eine sogenannte Weckfunktion. So
soll die Bevölkerung bei einer Sirenenauslösung mit einem einminütigen auf- und
abschwellendem Heulton ihre Rundfunkgeräte einschalten bzw. sich im Internet
oder über Warn-Apps über die Gefahrenlage informieren. Dieser Alarm ist nicht
zu verwechseln mit dem Feueralarm über den die Freiwilligen Feuerwehren in
ländlichen Gebieten zum Teil noch heute alarmiert werden. Bei diesem handelt es
sich um einen zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute. Insgesamt sollte am
Warntag das Zusammenspiel zwischen Sirenen, Warn-Apps und Rundfunkdurchsagen
sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene getestet werden. Im Fokus war hier
auch der technische und organisatorische Ablauf.
Herr Peters
weist jedoch auch darauf hin, dass entweder der Bund im Zivilschutzfall
(Verteidigungsfall) oder die Länder im Katastrophenfall für die Warnung der
Bevölkerung zuständig sind. Gemäß § 12 des Landeskatastrophenschutzgesetzes
(LKatSG M-V) haben die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
Katastrophenschutzbehörden die Katastrophenschutzplanung zu erstellen, in der
auch Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung enthalten sein müssen. Im Fall der
Hansestadt Stralsund also durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Da sich in
der Hansestadt Stralsund aktuell keine funktionierenden Sirenen befinden, muss
daher davon ausgegangen werden, dass die Warnung der Bevölkerung in erster
Linie durch Warnapps erfolgen würde.
Das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat mit dem Modularen Warnsystem
des Bundes MoWAS ein ausbaufähiges System geschaffen, mit dem in der Zukunft
eine annährend so hohe Warndichte wiedererlangt werden kann. Auch die in der
Umgebung noch vorhandenen Sirenen werden hier ebenso mit eingebunden wie z.B.
die vorab benannten modernen Warn Apps wie NINA (Notfall-Informations- und
Nachrichten-App) oder KATWARN.
Derzeit wird
von Bund und Ländern der Warntag ausgewertet. Wie den Medien zu entnehmen war,
ist die Stille in Stralsund kein Einzelfall gewesen. Von daher bleibt aus Sicht
von Herrn Peters jetzt nur abzuwarten, welche Ergebnisse Bund und Länder
vorschlagen und umsetzen wollen, um die Situation für die Zukunft deutlich zu
verbessern.
Frau Dr. Carstensen erfragt, ob die WarnApps für zielführend gehalten werden.
Herr Peters bestätigt dies. Wichtig ist, dass eine Weckfunktion erfüllt wird. Dazu können u.a. diese Apps beitragen.
Frau Dr. Carstensen berichtet, dass es ein Förderprogramm des Landes zum Wiederaufbau der Sirenen gibt und erkundigt sich, ob dies eine Option für die Hansestadt Stralsund ist.
Herr Tanschus stellt klar, dass dieses Programm nur Landkreise und kreisfreie Städte fördert.
Herr Adomeit hält Sirenen für das geeignete Mittel, da diese auch bei Stromausfall funktionieren.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.