Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 


Herr Bogusch erklärt, dass der Wunsch nach Ausweitung der Sondernutzung in der Fußgängerzone zur Stärkung der Einzelhändler nachvollziehbar sei. Allerdings sind aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der Anforderungen aus dem Weltkulturerbe die Möglichkeiten zur Ausweitung begrenzt. Weiterhin erklärt er, dass aus Sicht der Verwaltung das Augenmerk auch eher stärker auf eine höherwertige Sondernutzung anstelle einer Ausweitung der Sondernutzung gelegt werden sollte.

 

Die Möglichkeiten zur Ausweitung der Sondernutzung bzw. der höherwertigen Gestaltung können nicht pauschal benannt werden, sondern erfordern eine Einzelfallprüfung und sind mit den Gewerbetreibenden abzustimmen. Herr Bogusch schlägt vor, das Thema zunächst an den Stadtmarketing-Verein heranzutragen um dort Lösungsansätze erarbeiten zu lassen.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass dieses Thema in der Vergangenheit mehrfach thematisiert wurde und Gespräche mit den Einzelhändlern geführt wurden.

 

Herr Reimann teilt mit, dass es schwierig sei, allen Einzelhändlern die gleichen Rechte/ Optionen einzuräumen.

 

Herr Prof. Eilsberger fragt, weshalb so eine unkonkrete Ausweitung der Sondernutzung sein muss. Frau Ruhnke erklärt, dass es Frau Lewings Anliegen war, nur Kleinigkeiten zu bestimmten Feiertagen, wie Weihnachten und Ostern, vor die Geschäfte platzieren zu können.

 

Nach kurzer Diskussion stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig darüber ab, den Verweisungsbeschluss als Anlass zu nehmen, die Thematik erneut aufzuarbeiten und dem nach der Kommunalwahl konstituierten Ausschuss zur Beratung zu überlassen.

 


Abstimmung:    8 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen