Sitzung: 09.04.2014 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: ZU 0037/2014
Herr Bogusch erklärt, dass der
Wunsch nach Ausweitung der Sondernutzung in der Fußgängerzone zur Stärkung der
Einzelhändler nachvollziehbar sei. Allerdings sind aufgrund der beengten
Platzverhältnisse und der Anforderungen aus dem Weltkulturerbe die
Möglichkeiten zur Ausweitung begrenzt. Weiterhin erklärt er, dass aus Sicht der
Verwaltung das Augenmerk auch eher stärker auf eine höherwertige Sondernutzung
anstelle einer Ausweitung der Sondernutzung gelegt werden sollte.
Die Möglichkeiten zur Ausweitung
der Sondernutzung bzw. der höherwertigen Gestaltung können nicht pauschal
benannt werden, sondern erfordern eine Einzelfallprüfung und sind mit den
Gewerbetreibenden abzustimmen. Herr Bogusch schlägt vor, das Thema zunächst an
den Stadtmarketing-Verein heranzutragen um dort Lösungsansätze erarbeiten zu
lassen.
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass dieses Thema in der Vergangenheit mehrfach thematisiert wurde und Gespräche mit den Einzelhändlern geführt wurden.
Herr Reimann teilt mit, dass es schwierig sei, allen Einzelhändlern die gleichen Rechte/ Optionen einzuräumen.
Herr Prof. Eilsberger fragt, weshalb so eine unkonkrete Ausweitung der Sondernutzung sein muss. Frau Ruhnke erklärt, dass es Frau Lewings Anliegen war, nur Kleinigkeiten zu bestimmten Feiertagen, wie Weihnachten und Ostern, vor die Geschäfte platzieren zu können.
Nach kurzer Diskussion stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig darüber ab, den Verweisungsbeschluss als Anlass zu nehmen, die Thematik erneut aufzuarbeiten und dem nach der Kommunalwahl konstituierten Ausschuss zur Beratung zu überlassen.
Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0
Stimmenthaltungen