Herr Suhr begründet den Antrag ausführlich. Es gibt Argumente, die eine Prüfung einer veränderten Streckenführung lohnenswert machen. Auch die Prüfung einer (Teil-) Finanzierung durch das WSA hält er für sinnvoll.
Herr Dr. Zabel berichtet, dass die Fraktion CDU/FDP nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung die Information erhalten hat, dass bereits geprüft wird, die Streckenführung in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium zu verändern. Der Antrag wird von daher als entbehrlich betrachtet. Die Fraktion CDU/FDP wird dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Kühnel teilt mit, dass der Fraktion AfD bekannt geworden ist, dass das WSA beabsichtigt, dass Seezeichen zu versetzen. Somit wäre eine Einbeziehung des WSA nicht mehr gegeben.
Herr Suhr erfragt die Position der Verwaltung.
Herr Bogusch bestätigt, dass die Stadtverwaltung bereits mit der Prüfung begonnen hat.
Es gibt einen
Planfeststellungbeschluss zur B96, der als Ausgleichsmaßnahme eine Verlagerung
des Weges landeinwärts vorsieht, um den Küstenstreifen vor Beeinträchtigung
durch die Nutzer des Weges zu schützen. Dieser Vorschlag führt jedoch nicht
soweit in das Landesinnere, wie es im Antrag begehrt wird.
Herr Suhr erkundigt sich, wann mit
Ergebnissen zu rechnen ist. Er erinnert an die Problematiken hinsichtlich des
Grundstückseigentums.
Herr Bogusch stimmt zu, dass,
unabhängig von der Variante, das Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern
erzielt werden muss. Daher kann er keine schnelle Umsetzung zusagen.
Vor dem Hintergrund der Erläuterungen durch Herrn Bogusch zieht Herr Suhr den Antrag AN 0150/2020 zurück.