Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie viele Einwohner, aufgeschlüsselt nach männlich, weiblich und divers hat Stralsund mit den Stichtagen 31.12.2019 und 30.06.2020?

 

2.    Wie viel Zuzug bzw. Fortzug gab es in den letzten 6 Monaten in 2019 und den ersten 6 Monaten in 2020?

 

3.    Wie viele Geburten und Sterbefälle waren im letzten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 zu verzeichnen?

 

4.    Wie viele Einwohner gab es mit doppelter Staatsbürgerschaft, Einwohner in Asylunterkünften und Zuwanderer mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus mit Stand zum 31.12.2019 und 30.06.2020?

 

Herr Gawoehns antwortet wie folgt:

 

1. Einwohnerbestand (Melderegister)

Stichtag

männlich

weiblich

divers

gesamt

Anzahl

31.12.2019

           29.104

 30.430

 -

              59.534

30.06.2020

           28.971

  30.452

 -

              59.423

2. Wanderungsbewegungen (Melderegister)

Zeitraum

Zuzüge

Fortzüge

Saldo

Anzahl

2. Halbjahr 2019

             2.229

 1.940

                   289

Wanderungsgewinn

1. Halbjahr 2020

             1.482

     1.367

                   115

Wanderungsgewinn

3. natürliche Bevölkerungsbewegung (Melderegister)

Zeitraum

Geburten

Sterbefälle

Saldo

Anzahl

2. Halbjahr 2019

                220

396

-176

Gestorbenenüberschuss

1. Halbjahr 2020

                209

        233

-24

Gestorbenenüberschuss

4. Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit* (Melderegister)

Stichtag

Doppelstaatler

Anzahl

31.12.2019

753

30.06.2020

778

Einwohner in Asylunterkünften

31.12.2019

202

30.06.2020

256

Zuwanderer mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus

Zust. Landkreis

 

Herr Kühnel dankt für die Beantwortung.

 

Herr Adomeit verweist auf das Statistikbuch. Er erfragt, ob dieses den Bürgerschaftsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Herr Gawoehns hält dies für möglich. Er verweist zudem auf die auf der Homepage der Hansestadt Stralsund veröffentlichten Daten. Dabei merkt er jedoch an, dass die erfragten Daten per 30.06.2020 noch nicht veröffentlicht sind.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.