Sitzung: 03.04.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Dr. Grüger beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Das
Kulturhistorische Museum der Hansestadt Stralsund ist betroffen, da bei den Ämtern
zur Regelung offener Vermögensfragen insgesamt 63 Anträge auf Rückführung
beweglicher Gegenstände aus dem Bestand des Museums auf der Grundlage des
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes im Zusammenhang mit der
Bodenreform gestellt wurden.
Bewegliche
Gegenstände, wie Gemälde, Grafiken, Möbel, wurden entschädigungslos im
Zusammenhang mit der Enteignung nach der Bodenreformverordnung, die nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf besatzungshoheitlicher
Grundlage beruht, enteignet. Die Vorschriften der Bodenreform wurden seinerzeit
exzessiv gehandhabt und als Grundlage weiterer Enteignungen über den Rahmen
landwirtschaftlichen Vermögens hinaus herangezogen.
Wertvolle
Stücke, insbesondere Gegenstände von wissenschaftlichem, historischem oder
künstlerischem Wert waren damals an Museen abzuführen, um sie der Allgemeinheit
zugänglich zu machen.
Die
Erfassung und Rückführung der Gegenstände von wissenschaftlichem, historischem
oder künstlerischem Wert wurden durch die Befehle der Sowjetischen
Militäradministration in Deutschland (SMAD) Nr. 177 und Nr. 85 geregelt. Mit
Schreiben vom 15. März 1949 wies die damalige Landesregierung Mecklenburg,
Ministerium des Innern, die Räte der Kreise des Landes Mecklenburg betreffend
die Erfassung von aus Bodenreform stammenden Wert- und Kunstgegenständen wie
folgt an:
“Diese
Wert- und Kunstgegenstände sind Volkseigentum. Keiner hat das Recht, sich daran
zu bereichern bzw. zu unsauberen Geschäften zu benutzen. Es gilt jetzt
beschleunigt, das Volkseigentum sicherzustellen, dem kulturellen Leben und dem
Aufbau nutzbar zu machen.“
Auf
diesem Weg gelangten viele wertvolle Gegenstände aus den unterschiedlichsten
Bereichen, die als „herrenloses Kulturgut“ bezeichnet wurden, in den Bestand
des Museums und wurden von den damaligen Mitarbeitern inventarisiert.
Zu 2.
Von
den insgesamt 63 gestellten Anträgen sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt 54
Anträge durch die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen abschließend
bearbeitet, mit einem entsprechenden Bescheid rechtskräftig und damit
abgewickelt.
Die
derzeitig noch 9 offenen Verfahren sind, was die jeweiligen Bearbeitung der
Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen anbelangt, ebenfalls mit
Bescheid abgeschlossen und werden bis zum Stichtag, 30. November 2014,
abgewickelt.
Aus
datenschutzrechtlichen Gründen kann Herr Dr. Grüger hier nur mitteilen, dass es
sich hierbei um Möbel, Gemälde, Porzellan und Glas handelt.
Zu 3.
Im
Verlauf der Bearbeitung der Anträge durch die Ämter zur Regelung offener
Vermögensfragen gab es Anhörungen auf Wunsch von Eigentümern, ihren Erben oder
deren Anwälten vorrangig in den Ämtern selbst, die alle fristgemäß
eingegangenen Anträge bearbeitet haben, aber auch in 5 Fällen im Museum im
Beisein der jeweiligen, juristischen Mitarbeiter der Ämter, die zur
einvernehmlichen Einigungen führten und nicht zu Gerichtsprozessen.
Bei
den noch ausstehenden 9 offenen Verfahren sind die Bescheide rechtskräftig und
es geht ausschließlich um die Abwicklung und Terminabstimmung mit den jeweiligen
Antragstellern.
Frau
Bartel fragt nach, um welche Gegenstände es sich bei den zurückzugebenden
Kulturgütern handelt.
Herr
Dr. Grüger erläutert, dass es sich überwiegend um Möbel handelt, da diese bei
der Flucht oft nicht transportiert werden konnten.
Herr
Schulz stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt