Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 59 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet Große Parower Straße/ Ecke Kosegartenweg“, gelegen im Stadtgebiet Knieper, in der Kniepervorstadt, soll für einen Teilbereich geändert werden.

 

2.   Das Änderungsgebiet umfasst mit den Flurstücken 231 und 232 der Flur 6 Gemarkung Stralsund das ca. 5.200 m² große Grundstück des ALDI- Marktes an der Großen Parower Straße. Dieses wird begrenzt im Norden durch die Käthe-Rieck-Straße, im Osten durch die Große Parower Straße, im Süden und Westen durch Einfamilienhausgrundstücke.

 

3.   Es ist das wesentliche Planungsziel, die bisherige Festsetzung als Mischgebiet in ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ für einen Lebensmittel- Markt mit Nahversorgungsfunktion zu ändern.

 

4.   Da es sich bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 um eine Maßnahme der  Innenentwicklung handelt, soll die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß      § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

5.   Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Pagels erfragt den Inhalt der Auswirkungsanalyse der GMA, da sie den Fraktionen nicht zur Verfügung gestellt wurde und bittet dies nachzuholen.

 

Herr Wohlgemuth gibt den Hinweis, dass seitens des Ausschusses für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung keine diesbezüglichen Fragen zu verzeichnen waren. Eine Übermittlung der Informationen kann im weiteren Verfahren gern nachgeholt werden. Eine Vertagung der Beschlussfassung wäre dem Vorhaben nicht zuträglich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hülse berichtet Herr Wohlgemuth, dass im folgenden Verfahren weitere Beratungen und Ausschusssitzungen stattfinden, so dass noch bestehende Fragen besprochen werden können. Zur Problematik Lagerfläche informiert er, dass diese reduziert werden. Es wird keine zusätzlichen Baufelder über die Festsetzungen im Bebauungsplan hinaus geben. Es wird eine Lücke geschlossen, die durch die Baukörperkonfiguration gegeben ist.

 

Herr Suhr erfragt den Stellplatzbedarf für den ALDI-Markt und die Abwägung der Zumutbarkeit des Verkehrsaufkommens für die Anwohner.

 

Herr Wohlgemuth erläutert, dass die Frage des Stellplatzbedarfes im weiteren Verfahren zu prüfen ist.

 

Herr Schulz stellt die Vorlage wie folgt zur Abstimmung: