Sitzung: 03.04.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 59 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet
Große Parower Straße/ Ecke Kosegartenweg“, gelegen im Stadtgebiet Knieper, in
der Kniepervorstadt, soll für einen Teilbereich geändert werden.
2. Das Änderungsgebiet umfasst mit den Flurstücken 231 und 232 der
Flur 6 Gemarkung Stralsund das ca. 5.200 m² große Grundstück des ALDI- Marktes
an der Großen Parower Straße. Dieses wird begrenzt im Norden durch die
Käthe-Rieck-Straße, im Osten durch die Große Parower Straße, im Süden und
Westen durch Einfamilienhausgrundstücke.
3. Es ist das wesentliche Planungsziel, die bisherige Festsetzung als
Mischgebiet in ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ für einen
Lebensmittel- Markt mit Nahversorgungsfunktion zu ändern.
4. Da es sich bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 um eine
Maßnahme der Innenentwicklung handelt,
soll die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Herr
Pagels erfragt den Inhalt der Auswirkungsanalyse der GMA, da sie den Fraktionen
nicht zur Verfügung gestellt wurde und bittet dies nachzuholen.
Herr
Wohlgemuth gibt den Hinweis, dass seitens des Ausschusses für Bau, Umwelt,
Ordnung und Stadtentwicklung keine diesbezüglichen Fragen zu verzeichnen waren.
Eine Übermittlung der Informationen kann im weiteren Verfahren gern nachgeholt
werden. Eine Vertagung der Beschlussfassung wäre dem Vorhaben nicht zuträglich.
Auf
Nachfrage von Herrn Hülse berichtet Herr Wohlgemuth, dass im folgenden
Verfahren weitere Beratungen und Ausschusssitzungen stattfinden, so dass noch
bestehende Fragen besprochen werden können. Zur Problematik Lagerfläche
informiert er, dass diese reduziert werden. Es wird keine zusätzlichen
Baufelder über die Festsetzungen im Bebauungsplan hinaus geben. Es wird eine
Lücke geschlossen, die durch die Baukörperkonfiguration gegeben ist.
Herr
Suhr erfragt den Stellplatzbedarf für den ALDI-Markt und die Abwägung der
Zumutbarkeit des Verkehrsaufkommens für die Anwohner.
Herr
Wohlgemuth erläutert, dass die Frage des Stellplatzbedarfes im weiteren
Verfahren zu prüfen ist.
Herr
Schulz stellt die Vorlage wie folgt zur Abstimmung: